Taunus-Zeitung 25.2.2012: Rechtmäßige Gebührenbescheide für Alle

UB: Kein Rechtsfrieden

Gemeinde soll zügig neue Gebührenbescheide verschicken

Den Unabhängigen Bürgern lässt die Gebührensituation keine Ruhe. Erneut gibt’s schwere Vorwürfe gegen Verwaltung und Politik.

Grävenwiesbach. Für die UB und ihren Vize-Fraktionschef Rolf Tausch steht fest, dass sich die Gemeinde im Bereich Gebühren keinen Millimeter bewegt hat. Und so fordert Tausch, dass diese nun schleunigst auf der Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt rechtmäßige Gebührenbescheide für alle Bürger ausstellt.

Kein Rechtsfrieden

Im August hatte das Verwaltungsgericht die Gebührenbescheide von 2006 bis 2008 für ungültig erklärt, da die Grundlage der Berechnung nicht stimmig sei. Gegen dieses Urteil hat die Gemeindevertretung Einspruch eingelegt und wartet nun auf eine Entscheidung der nächsthöheren Instanz.

„Hätte die Gemeinde das Urteil akzeptiert, wäre der Rechtsfrieden wieder hergestellt worden. Die Gemeinde geht jedoch in die Berufung und schafft damit keinen Rechtsfrieden“, kritisiert Tausch. Und er klagt auch an, dass die Gemeindevertretung die Satzungen für Wasser 2006 und Abwasser 2007 geändert habe.

„Aber nicht, um die Fehler bei der Gebührenberechnung gegenüber allen Bürgern zu korrigieren. Es wurde mehrheitlich beschlossen, neue, rückwirkende Gebührenbescheide zu erlassen. Nur mit dem Ziel, neue Tatsachen gegenüber den Klägern für die Berufungsverhandlung zu schaffen“, heißt es weiter. Denn die Möglichkeit rückwirkender Satzungsänderungen diene dazu, fehlerhaftes Verhalten der Gemeinde gegenüber den Bürgern rückgängig zu machen.

Neue Bescheide?

Die UB will, dass die Gemeinde Rechtsfrieden herstellt und rechtmäßige Gebührenbescheide für alle Bürger erlässt, die zu hohe Gebühren bezahlt haben, und die Berufung im Gebührenstreit zurücknimmt.

Um dies zu erreichen, bringt die Fraktion nun entsprechend ihrer Wünsche einen Antrag ins Gemeindeparlament ein. Und in diesem wird auch gefordert, dass der Gemeindevorstand den Rechtsfrieden wieder herstellt, indem sich die Verantwortlichen mit den Bürgern, die Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt hatten, zusammensetzen und offen über die Zahlen und Bedingungen diskutieren, die den Gebührenbescheiden zugrunde liegen. „Nur so kann wieder Vertrauen entstehen und der leidige Gebührenstreit zu einem sachbezogenen Ende kommen“, sagte Tausch.

Hohe Belastungen

Der stellvertretende UB-Fraktionsvorsitzende führt weiter aus, dass eine Versachlichung der Gebührendiskussion durch die Abstimmung in der Gemeindevertretung nicht eingetreten sei – im Gegenteil. Mit der Umstellung auf die Berechnung nach Wiederbeschaffungszeitwerten werde der Bürger zusätzlich belastet.

Die Einnahmen aus den Abschreibungen würden nicht für ihren vorgesehenen Zweck – für Erneuerungen der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen – verwendet. „Die zusätzlichen Einnahmen gehen im Haushalt unter und werden für Ausgaben oder Personalkosten der allgemeinen Verwaltung benutzt.“ Im nun vorliegenden Antrag heißt es: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, auf der Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 4. August rechtmäßige Gebührenbescheide für alle Bürger auszustellen. Die Gemeinde sei berechtigt, die Gebührenänderung für alle Bürger anzuwenden, die überhöhte Gebühren gezahlt hätten.

Daher sollen neue, rückwirkende Gebührenbescheide nicht nur für die Kläger erlassen werden, sondern für alle Gebührenzahler. Außerdem soll die Berufung im Gebührenstreit zurückgenommen werden.

Die UB-Fraktion beantragt zudem, dass der Antrag vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wird, damit die grundsätzlichen Argumente schon mal ausgetauscht werden können. (tz)

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