UB-Anfrage zu den Rechtsanwalts-, Berater-, Gutachter- und Gerichtskosten der Gemeinde

Zusätzliche Ausgaben für Anwälte

An den Gemeindevorstand, vertreten durch Bürgermeister Seel, hat der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger UB Rolf Tausch für die Gemeindevertretersitzung am 19.3.2013 eine Anfrage zu den von der Gemeinde Grävenwiesbach im Gebührenstreit gezahlten Kosten gestellt. In den beim Verwaltungsgericht Frankfurt und beim Verwaltungsgerichtshof Kassel anhängigen Klageverfahren im Gebührenstreit sind von der Gemeinde erhebliche Berater-, Gutachter- und Prozeßkosten an die Anwälte und auch an beide Gerichte zu leisten.

Im März 2008 wurde den 345 Gebührenzahlern, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom Januar 2007 wegen der überhöhten Wasser-, Abwasser- und Abfallgebühren eingelegt haben, vom damaligen Bürgermeister zugesagt, die Angelegenheit in einigen Musterverfahren durch das Verwaltungsgericht klären zu lassen und dass die Widersprüche solange ruhen würden. An diese Zusicherung hielt sich die Gemeinde jedoch nicht und erließ im Juni 2008 Widerspruchsbescheide, gegen die etwa 60 Bürgerinnen und Bürgern Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt einreichten.

Inzwischen hat die Gemeinde mehrere Rechtsanwalts- und Steuerbüros bemüht, die erhebliche Beratungs- und Gutachterkosten verursachen und den Gemeindehaushalt zusätzlich belasten. Außerdem wurden nach Gemeindeangaben bereits drei Gemeindevertretern die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 4.400 Euro erstattet.

Zu den von den von der Gemeinde bereits aufgewendeten Rechtsanwalts-, Beratungs-, Gutachter- und Gerichtskosten und den noch zu erwartenden Ausgaben stellen die UB folgende Fragen:

  1. In welcher Höhe sind Rechtsanwalts-, Beratungs-, Gutachter- und Gerichtskosten bei den Abwasser-, Wasser- und Abfallgebühren angefallen?
  2. Welche Rechtsanwalts-, Beratungs-, Gutachter- und Gerichtskosten sind in den Jahren 2007 bis 2012 und auch 2013 bei den Abwasser-, Wasser- und Abfallgebühren gezahlt worden? Bitte die Ausgaben nach Jahren auflisten und nach den verschiedenen Anwälten oder Büros trennen.
  3. Unter welchen Buchungsstellen wurden die Ausgaben bei der Gemeinde gebucht? Bitte die einzelnen Buchungsstellen getrennt nach Jahren darlegen.
  4. In welcher Höhe sind Kosten für die gemeindlichen Dienstleistungen wegen der Widerspruchs- und Gerichtsverfahren in welchen Jahren angefallen?
  5. Die Gemeinde hat Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel beantragt.    Welche Ansätze wurden für Rechtsanwalts-, Beratungs-, Gutachter- und Gerichtskosten im Haushalt 2013 – und eventuellen Folgejahren – eingeplant?
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