Durchführung von Maßnahmen nach der WRRL

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

UB-Fraktion erwartet Antworten auf offene Fragen

Nach den Vorgaben des Landes Hessen werden Fördermittel aus dem kommunalen Finanzausgleich für die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bereitgestellt. Um Maßnahmen nach der Förderrichtlinie bezuschusst zu bekommen, müssen diese bis Ende 2014 durchgeführt werden, so der Vorsitzende der UB-Fraktion, Rolf Tausch.

Tausch berichtet weiter, dass am 10. September 2012 die Mitglieder des Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftssauschusses (ULFA) mit Vertretern des Gemeindevorstands, der Unteren Wasserbehörde, des Forstamts, Ortsvorstehern und Ortslandwirten die Bachläufe auf Grävenwiesbacher Gemeindegebiet besichtigten. Anlaß war das Ergebnis der Gewässerschauen im März 2012, an der Mitglieder der Gemeindeverwaltung, ein Ortslandwirt, ein Vertreter des Forstamts, des NABU sowie der Unteren Wasserbehörde und des Landratsamts an der Gewässerschau teilnahmen. Leider waren dem ULFA die Termine nicht bekannt, und dessen Mitglieder waren nicht von der Gemeinde einbezogen worden, bemängelt der UB-Fraktionsvorsitzende.

In der Beratung des ULFA am 10.9.2012 zur Umsetzung der WRRL hatte der Vertreter der Unteren Wasserbehörde mitgeteilt, dass die Gemeinde einen Gewässerberater beanspruchen kann. Dieser Berater würde über die Obere Wasserbehörde eingeschaltet, er würde die einzelnen Maßnahmen bewerten und diese Kosten würden zu 100 % bezuschusst.

Die durchzuführenden Maßnahmen im Rahmen der bis 2015 durchzuführenden europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zur Bezuschussung von Maßnahmen an den Bachläufen selbst werden laut Untere Wasserbehörde zu 70 % gefördert. Entsprechende Ausgabemittel von 110.000 Euro sind im Gemeindehaushalt 2013 bereitgestellt worden.

In der Sitzung des ULFA am 22.10.2012 wurde vorgeschlagen, einen Gewässerberater zu beauftragen, um die vorgesehenen Maßnahmen zu bewerten. Außerdem wurde angeregt, in einer der nächsten Sitzungen des ULFA dann über die vorgesehenen Maßnahmen zu beraten.

Auf eine Anfrage In der ULFA-Sitzung am 16. Mai 2013 wurde von der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass sich die Sachlage zum Gewässerberater inzwischen geändert habe. Nach dieser Auskunft sollen nun Gewässerentwicklungspläne für die unterschiedlichen Gewässerabschnitte erstellt werden. Weitere Angaben würden in der nächsten Sitzung gegeben werden.

Zu den von den von der Gemeinde durchzuführenden Arbeiten im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) stellt die UB-Fraktion folgende Fragen:

  1. Wurde ein Gewässerberater über die Obere Wasserbehörde eingeschaltet?
  2. Wenn nein: Kann eine andere Fachbehörde eingeschaltet werden, welche die Maßnahmen prüft und bewertet sowie erforderliche Änderungen/Eingriffe fachlich bewerten kann?
  3. Werden diese Kosten einer fachlichen Bewertung zu 100 % bezuschusst?
  4. Ist vorgesehen, dass im ULFA über die geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL, für die im Haushalt 2013 insgesamt 110.000 Euro bereitgestellt sind und die zu 70 % bezuschusst werden, endgültig beraten wird?
  5. Von wem werden die Gewässerentwicklungspläne erstellt?
  6. Wann wird der für Grävenwiesbach erstellte/zu erstellende Gewässerentwicklungsplan dem ULFA zur Beratung vorgelegt?
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