UB-Antrag zu der Wasserleitung „Hohe Berg“ Usingen zum Hochbehälter Wilhelmsdorf

Erstattung der Kosten für die Wasserleitung „Hohe Berg“ Usingen zum Hochbehälter Wilhelmsdorf

Der UB-Fraktionsvorsitzende Rolf Tausch hat für die Gemeindevertretersitzung am 18. Februar 2014 eine Anfrage zu den Kosten für eine Wasserleitung von Usingen nach Wilhelmsdorf gestellt.

Die wertmäßig noch nicht abgeschriebene und vom aufgelösten Wasserbeschaffungsverband „Weil-Ems-Wiesbach“ übernommene Wasserleitung vom „Hohen Berg“ Usingen zum Hochbehälter Wilhelmsdorf wurde zum 30.6.2000 auf die Gemeinde Grävenwiesbach übertragen. Die Ausgaben für die auf dem Gebiet der Stadt Usingen gelegene Wasserleitung wurden nach Kenntnis der UB-Fraktion  bisher weder von der Stadt Usingen noch vom Wasserbeschaffungsverband Wilhelmsdorf erstattet.

Um eine Klärung herbeizuführen und eine mögliche Erstattung durch die Stadt Usingen oder dem Wasserbeschaffungsverband Wilhelmsdorf für die Wasserleitung vom „Hohen Berg“ Usingen zum Hochbehälter Wilhelmsdorf einzuleiten, stellt dieUBFraktion folgende Fragen:

  1. Warum wurden die Kosten für die Wasserleitung vom „Hohen Berg“, Usingen zum Hochbehälter Wilhelmsdorf bei der Auflösung des Wasserbeschaffungsverbands „Weil-Ems-Wiesbach“ von der Gemeinde Grävenwiesbach und nicht von der Stadt Usingen oder vom Wasserbeschaffungsverband Wilhelmsdorf übernommen?
  2. Besteht ein Vertrag zu der Kostenübernahme durch die Gemeinde Grävenwiesbach mit der Stadt Usingen oder dem Wasserbeschaffungsverband Wilhelmsdorf?
  3. Sind bisher Kostenanteile von der Stadt Usingen oder vom Wasserbeschaffungsverband Wilhelmsdorf übernommen worden?
  4. In welcher Höhe sind die Grävenwiesbacher Gebührenzahler durch Abschreibungen und Verzinsung von 2000 bis Ende 2013 über die Wassergebühren belastet worden?
  5. Gab es bisher Verhandlungen mit der Stadt Usingen oder dem Wasserbeschaffungsverband Wilhelmsdorf wegen der Übernahme der Wasserleitung vom „Hohen Berg“ Usingen zum Hochbehälter Wilhelmsdorf?
  6. Ist vorgesehen, die Wasserleitung vom „Hohen Berg“ Usingen zum Hochbehälter Wilhelmsdorf der Stadt Usingen oder dem Wasserbeschaffungsverband Wilhelmsdorf zu übereignen oder zu verkaufen?
  7. Werden bei einem Verkauf oder einer Übereignung an die Stadt Usingen oder dem Wasserbeschaffungsverband Wilhelmsdorf die übernommenen Kosten für die Wasserleitung vom „Hohen Berg“ Usingen zum Hochbehälter Wilhelmsdorf und die zusätzlichen Ausgaben für Abschreibungen und Zinsen angefordert und gezahlt werden?
  8. Wurden die Wartungs- und Kontrollarbeiten in den Jahren 2000 bis 2013 für die Wasserleitung vom „Hohen Berg“ Usingen zum Hochbehälter Wilhelmsdorf von der Stadt Usingen oder der Gemeinde Grävenwiesbach durchgeführt?
  9. Gab es nach der Auflösung des Wasserbeschaffungsverbands „Weil-Ems-Wiesbach“ zum 30.6.2000 in der Folgezeit Anträge und Anfragen von Fraktionen oder Gemeindevertretern, die in der Gemeindevertretung oder im Gemeindevorstand behandelt wurden?

Wenn ja, dann bitte die Anträge und Anfragen sowie die Ergebnisse dazu vorlegen

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