Anfrage der UB-Fraktion zu den unnötigen Kosten für den Kindergartenneubau, der Belegung der gemeindlichen Kindergärten und der zusätzlichen Bürgerbelastung

Überhang an Kindergartenplätzen

Es bestand keine Notwendigkeit für Kindergartenneubau

Zum Kindergartenneubau hat der UBFraktionsvorsitzende Rolf Tausch für die Gemeindevertretersitzung am 19. Mai 2015 eine Anfrage gestellt.

Begründung:

Für den Bau des neuen Kindergartens wurden haushaltsmäßig 612.000 Euro bereitgestellt. An Landeszuschüssen waren 300.000 Euro vorgesehen.

Auf mehrere Anfragen in den Gemeindegremien zu der Belegung der gemeindlichen Kindergärten in Grävenwiesbach, Hundstadt, Laubach und Mönstadt vor dem Kindergartenneubau in Grävenwiesbach antwortete Bürgermeister Seel, dass 189 von vorhandenen 193 Kindergartenplätzen belegt seien. Mithin bestand keine Notwendigkeit oder Veranlassung, einen neuen Kindergarten zusätzlich zu bauen.  Offenbar wurden auch die sinkenden Geburtenzahlen nicht berücksichtigt.

Durch den Neubau für die U3-Kinder müssen die Kindergartenkinder unter drei Jahren aus den Ortsteilen künftig nach Grävenwiesbach gebracht werden. Nach unserer Information aus den Medien wurden im vergangenen Jahr zwei U3-Kinder im neuen Kindergarten betreut, der für 20 Kleinkinder gebaut wurde. Dies ist durch Presseberichte und -fotos belegt. Zur Zeit (Mitte April 2015) besuchen nach Kenntnis der UB-Fraktion vier bis sechs U3-Kinder den Kindergarten in Grävenwiesbach.

Die Kosten, die unnötigerweise durch den Bau des neuen Kindergartens und auch für weiteres Personal sowie Sach- und Dienstleistungen zusätzlich entstehen, sind zum Teil von den Eltern der Kindergartenkinder zu tragen. Den Rest, und das ist der größere Teil, müssen die Bürgerinnen und Bürgern über die Steuern bezahlen.

Die Fraktion der Unabhängigen Bürger UB stellt zu den Kosten, der Bürgerbelastung und der Belegung des neuen Kindergartens sowie zu der Aufrechterhaltung oder Schließung der Ortsteilkindergärten folgende Fragen:

  1. Wie hoch sind die Bauausgaben für den Kindergartenneubau?
  2. Sind noch zusätzliche Baukosten oder sonstige Kosten angefallen?
  3. Wenn ja, in welcher Höhe?
  4. In welcher Höhe ist der Landeszuschuss bei der Gemeinde eingegangen?
  5. Wie hoch waren im Jahr 2014 die Personalkosten nach Eröffnung des neuen Kindergartens im September 2014?
  6. Wie hoch werden die Personalausgaben 2015 nach den Erfahrenswerten der bisherigen Personalausgaben sein?
  7. Wie hoch waren im Jahr 2014 die Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen  nach Eröffnung des neuen Kindergartens im September 2014?
  8. Wie hoch werden die Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen 2015, nach den Erfahrenswerten der bisherigen Sach- und Dienstleistungen, sein?
  9. Wie viele Kinder besuchten den neuen Kindergarten in den Monaten September bis Dezember 2014?
  10. Wie viele Kinder besuchten den neuen Kindergarten im Januar 2015?
  11. Wie viele Kinder besuchten den neuen Kindergarten im Februar 2015?
  12. Wie viele Kinder besuchten den neuen Kindergarten im März 2015?
  13. Wie viele Kinder besuchen zur Zeit den neuen Kindergarten?
  14. Wie wurden die sinkenden Geburtenraten berücksichtigt?
  15. Wie hoch ist die zusätzliche Belastung für die Gemeinde Grävenwiesbach durch den neuen Kindergartenbau einschließlich der Ausgaben für die kalkulatorischen Kosten der Abschreibungen und Zinsen?
  16. Werden die Kindergärten in den Ortsteilen Hundstadt, Laubach und Mönstadt in der bisherigen Form weitergeführt?
  17. Wie lange werden die Kindergärten in den Ortsteilen Hundstadt, Laubach und Mönstadt aufrechterhalten?
  18. Ist vorgesehen, die Kindergärten in den Ortsteilen Hundstadt, Laubach und Mönstadt kurzfristig oder langfristig stillzulegen?
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