UB-Anfrage zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Wurden Ausschussmitglieder ausreichend informiert?

Da nur spärliche Informationen zu der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorliegen, hat der UB-Fraktionsvorsitzende Rolf Tausch für die nächste Gemeindevertretersitzung eine Anfrage nach dem derzeitigen Planungsstand und den Gesamtkosten für deren Umsetzung gestellt.

Begründung:

Bereits im September 2012 besichtigten die Mitglieder des Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftssauschusses (ULFA) mit Vertretern des Gemeindevorstands, der Unteren Wasserbehörde, des Forstamts, Ortsvorstehern und Ortslandwirten die Bachläufe auf Grävenwiesbacher Gemeindegebiet.

Im Gemeindehaushalt 2013 wurden für die durchzuführenden Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Mittel von 110.000 Euro für das Wehr des Wiesbach oberhalb der Mündung in die Weil am „Höllenwald“ (50.000 Euro) und für die beiden Verrohrungen des Wiesbach im Wald an der „Dürrwiese“ (25.000 Euro) und am „Fuchssteiner Weg“ (35.000 Euro) bereitgestellt.

An einer Gewässerbegehung am 27.5.2014 mit dem Büro BGS nahmen auch Ortslandwirte und ULFA-Mitglieder teil. Das vom Büro BGS entwickelte Gewässerentwicklungskonzept lag dem ULFA am 30.10.2014 vor. Zusätzliche Informationen erhielten die ULFA-Mitglieder nicht und in die weiteren Beratungen sind die jeweiligen Fachausschüsse HFA und ULFA nicht eingebunden worden. Ob es Veränderungen zu den Vorschlägen des Büros BGS insbesondere zu den bisherigen Haushaltsmitteln gibt, ist dem ULFA nicht bekannt.

Die Fraktion der Unabhängigen Bürger UB stellt zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) folgende Fragen:

1. Wurden nach der Gewässerbegehung am 27.5.2014 und der Sitzung des Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschusses (ULFA) am 30.10.2014 Gespräche mit den zuständigen Behörden zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geführt?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis und warum wurden die Mitglieder des HFA und des ULFA über das Ergebnis der Beratungen mit den zuständigen Behörden (Regierungspräsidium, Untere Wasserbehörde usw.) nicht informiert?

2. Wie ist der momentane Sachstand?

3. Welche Maßnahmen sollen nach dem derzeitigen Stand im Rahmen der Umsetzung der WRRL durchgeführt werden?

4. Gibt es Veränderungen zu dem Konzept des Büros BGS, das den ULFA-Mitgliedern am 30.10.2014 vorlag?

5. Welche Mittel für welche Maßnahmen werden im Rahmen der Umsetzung der WRRL voraussichtlich zusätzlich zu den bereitgestellten 110.000 Euro (für das Wehr oberhalb der Mündung in die Weil am „Höllenwald“ und für die beiden Verrohrungen des Wiesbach im Wald an der „Dürrwiese“ und am „Fuchssteiner Weg“) benötigt?

6. Liegt eine Kostenzusammenstellung der für die die Erfüllung der WRRL erforderlichen Maßnahmen vor?

Wenn ja, warum wurde diese Kostenzusammenstellung nicht den Mitgliedern des HFA und des ULFA zugeleitet?

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