UB-Anfrage an den Gemeindevorstand wegen der Bepflanzung von 55 Kastanien als Ausgleichspflanzung hinter dem Baugebiet „Vor dem Seifen“

Gemeinde Grävenwiesbach ist gegen die Anpflanzung von Streuobst

Vorbehalte der Anwohner

Die Unabhängigen BürgerUB stellen für die kommende Gemeindevertretersitzung eine Anfrage an den Gemeindevorstand wegen der Bepflanzung von 55 Kastanien als Ausgleichspflanzung hinter dem Baugebiet „Vor dem Seifen“.

Wie die Vorsitzende der UB -Fraktion, Karin Klimt, berichtet, bittet die Fraktion der Unabhängigen Bürger UB  den Gemeindevorstand, Bürgermeister Seel, um die Beantwortung folgender Fragen:

  • 1. Wie kam es zu der Entscheidung für die Anpflanzung von Edelkastanien und somit gegen eine andere Baumart? Wurde die Gemeinde bei der Festlegung der Baumart eingebunden und wie sah deren Stellungnahme dazu aus?
  • 2. Dürfen tatsächlich seitens der Unteren Naturschutzbehörde nachträglich andere Baumarten (hier die Edelkastanie Castanea sativa) an einem Standort gepflanzt werden, an dem für die Anlieger ein Bebauungsplan mit abweichender Baumliste gilt?
  • 3. Gab es von Seiten der Anwohner Vorbehalte gegenüber der Pflanzung von Streuobst mit dem Argument des verstärkten Wespenfluges oder stammt dieses Argument ausschließlich von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde? Welche weiteren Argumente sprechen für die Gemeinde gegen eine Bepflanzung mit Streuobst, obwohl die Anwohner diese Variante in einer breiten Mehrheit präferieren?
  • 4. Wie viele Jahre benötigen schätzungsweise die von der Gemeinde 4 Meter von Grundstücksgrenzen entfernt gepflanzten Esskastanien, bis deren Äste über diese Grenzen hinweg wachsen und nach hessischem Nachbarrecht vom Verursacher regelmäßig beigeschnitten werden müssen? Wie teuer wäre es aktuell im Jahr 2021 für die Gemeinde Grävenwiesbach, diesen Schnitt jährlich vorzunehmen wenn dies einmal der Fall sein wird? Der Abstand von 4 Metern ergibt sich dadurch, dass der Ausgleichsstreifen größtenteils nur 12 Meter breit ist und ein Abstand von 8 Metern zu landwirtschaftlichen Flächen gewahrt werden muss.
  • 5. Was spricht für die Edelkastanie und gegen andere Baumarten (z.B. Obstbäume)?
  • 6. Welchen Inhalt hat das Anschreiben an die Anwohner zwecks Esskastanienpflanzung im Sommer 2020 und gab es zu diesem Zeitpunkt für die Bürger eine seitens der Verwaltung vorgeschlagene Möglichkeit zur Einbindung der Anwohner?
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