UB fordern: Einer für alle
25.02.2012 02:00 Uhr – GRÄVENWIESBACH
Antrag: UB wollen korrigierte Gebührenbescheide für alle Grävenwiesbacher Bürger
(red). Für die nächste Gemeindevertretersitzung hat die UB-Fraktion den Antrag gestellt, dass die Gemeinde Grävenwiesbach auf der Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 4. August 2011 rechtmäßige Gebührenbescheide für alle Bürger ausstellt. Bekanntlich hat das Verwaltungsgericht Frankfurt in der Klage eines Grävenwiesbacher Bürgers mit Urteil vom 4. August 2011 die Bescheide der Gemeinde Grävenwiesbach wegen Festsetzung der Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren für 2006 bis 2008 aufgehoben. „Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist eindeutig und verspricht Rechtssicherheit“, erläutert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger (UB), Rolf Tausch.
Hätte die Gemeinde das Urteil akzeptiert, wäre der Rechtsfrieden wiederhergestellt worden. Die Gemeinde gehe jedoch in die Berufung und schafft damit eben keinen Rechtsfrieden, so Tausch weiter.
In der Gemeindevertretung wurden die Satzungen für Wasser 2006 und Abwasser 2007 geändert. Aber nicht um die Fehler bei der Gebührenberechnung gegenüber allen Bürgern zu korrigieren. Es wurde mehrheitlich beschlossen, neue, rückwirkende Gebührenbescheide zu erlassen. Die Möglichkeit rückwirkender Satzungsänderungen diene dazu, fehlerhaftes Verhalten der Gemeinde gegenüber den Bürgern rückgängig zu machen. „Will die Gemeinde also Rechtsfrieden herstellen, dann sollte sie rechtmäßige Gebührenbescheide für alle Bürger erlassen, die zu hohe Gebühren bezahlt haben und die Berufung im Gebührenstreit zurücknehmen“, beantragt die UB-Fraktion. „Die Gemeinde Grävenwiesbach ist berechtigt, die Gebührenänderung auf alle Bürger anzuwenden, die überhöhte Gebühren gezahlt haben. Nicht nur für die Kläger, die auf die Fehlerhaftigkeit der Gebührenbescheide aufmerksam gemacht haben“, bekräftigt Tausch.
Der stellvertretende UB-Fraktionsvorsitzende führt weiter aus, dass eine Versachlichung der Gebührendiskussion durch die Gemeindevertretungs-Abstimmung nicht eingetreten sei, gerade das Gegenteil ist der Fall. Mit der Umstellung auf die Berechnung nach Wiederbeschaffungszeitwerten werde der Bürger zusätzlich „über Gebühr“ belastet. Die Einnahmen aus den Abschreibungen würden nicht für ihren vorgesehenen Zweck – nämlich für Erneuerungen der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen – verwendet. Die zusätzlichen Einnahmen gingen im Haushalt unter und würden für Ausgaben oder Personalkosten der allgemeinen Verwaltung benutzt. In einer der letzten Gemeindevertretersitzungen wurde dann auch ganz unmissverständlich formuliert, dass die Mehreinnahmen nicht für Erneuerungen der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen verwendet werden, sondern um Haushaltslöcher zu stopfen.
Und der Rechtsfrieden? Nach Überzeugung des stellvertretenden UB-Fraktionsvorsitzenden könne die Gemeinde den Rechtsfrieden nicht verordnen.
„Besser wäre es, wenn die Verantwortlichen der Gemeinde sich mit den Bürgern, die Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt haben, zusammensetzen und offen über die Zahlen und Bedingungen diskutieren würden, die den Gebührenbescheiden zugrunde liegen. So könnte wieder Vertrauen entstehen und der leidige Gebührenstreit zu einem sachbezogenen Ende kommen.“