Windkraft „Am Schneiderskopf“: Beschlossene Fläche vom „Gierauer Berg“ bis „Hohe Schneid“
Der Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger (UB), Rolf Tausch, hat für die Gemeindevertretersitzung am 5.2.2013 eine Anfrage nach der von der Gemeindevertretung beschlossenen Windkraftfläche „Am Schneiderskopf“ vom „Gierauer Berg“ bis „Hohe Schneid“ gestellt.
Am 4.9.2012 und am 11.12.2012 hat die Gemeindevertretung sich grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Grävenwiesbach ausgesprochen und beschlossen, die Flächen „Markwald“ (Gemarkungsgrenze Usingen), „Siegfriedseiche“ (Gemarkungsgrenze Waldsolms) und „Gierauer Berg“ bis „Hohe Schneid“, links der Bundesstraße 456 in Fahrtrichtung Usingen als mögliche Standorte im Interessenbekundungsverfahren festzulegen bzw. in die Überprüfung mit einzubeziehen. Wie der UB-Fraktionsvorsitzende Rolf Tausch mitteilt, wurden am 21.12.2012 für die Bereiche „Siegfriedseiche“ und „Markwald“ Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Für die beschlossene Fläche „Am Schneiderskopf“ vom „Gierauer Berg“ bis „Hohe Schneid“ ist das Interessenbekundungsverfahren nicht eingeleitet worden.
Da das Interessenbekundungsverfahren für die Bereiche „Siegfriedseiche“ und „Markwald“ eingeleitet wurde, für den Bereich „Am Schneiderskopf“ vom „Gierauer Berg“ bis „Hohe Schneid“ jedoch nicht, stellt Rolf Tausch für die UB-Fraktion für die Gemeindevertretersitzung am 5. Februar folgende Fragen:
- Warum wurde der Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2012 nicht umgesetzt?
- Wie ist der derzeitige Stand im Verfahren für den Bereich „Am Schneiderskopf“ vom „Gierauer Berg“ bis „Hohe Schneid“?
- Warum ist für den Bereich „Am Schneiderskopf“ vom „Gierauer Berg“ bis „Hohe Schneid“ noch kein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet worden?
- Welchen Schriftverkehr gibt es, der die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens verhindert oder verzögert?
- Sprechen rechtliche Bedenken gegen die Einleitung eines Interessenbekundungsverfahrens?