UB beantragt Prüfung des Gestattungsvertrags mit dem Windkraftbetreiber „Hohe Forst“

Sollen Änderungen umgesetzt werden?

Für die nächste Gemeindevertretersitzung am 1. Juli 2025  stellt der Vorsitzende der UB-Fraktion Stefan Schreier folgenden Antrag:

Die UB-Fraktion bittet um Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des von der Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 08.02.2022 beschlossenen Gestattungsvertrag mit der DunoAir Windpark Planung GmbH zwecks Errichtung von Windenergieanlagen am Hoheforst.

Gegenüber dem Informationsstand der Beschlussfassung haben sich einige Eckpunkte geändert:

  • Eigentumsverhältnisse des Projektierers
  • Typ der WEA
  • Bauhöhen und Leistung der WEA
  • Areale der Schallemissionen und Schattenwürfen

Bei der Prüfung soll auch darauf eingegangen werden, ob eine Anpassung der Mindestpacht erfolgen kann.

Begründung: In dem am 08.02.2022 von der Gemeindevertretung beschlossenen Gestattungs- bzw. Grundstücksnutzungsvertrag mit der DunoAir Windpark Planung GmbH zwecks Errichtung von Windenergieanlagen am Hoheforst wurde in §1 Abs. 3 fixiert, welche Windenergieanlagen auf den gemeindeeigenen Grundstücken errichtet werden dürfen. Darin genannt sind „2 WEA des Herstellers Enercon (E160-EP5 E3) mit 5,56 MW Nennleistung und einer Nabenhöhe von 167 m“. In der Informationsveranstaltung „Projektvorstellung Windpark Hoheforst“ am 24.04.2025 wurde von DunoAir / Qualitas Energy vorgestellt, dass 2 WEA des Typs Nordex N175/6.X mit 6.800 kW Nennleistung und einer Nabenhöhe von 179m errichtet werden sollen.

Bei Umsetzung dieser Änderung würden somit ein Anlagentyp mit deutlich höheren Ausmaßen (Gesamthöhe 266,5 m statt 247 m) und erheblicher Leistungssteigerung errichtet werden. Der Präsentation aus der Informationsveranstaltung ist zudem zu entnehmen, dass von einer deutlich höheren Immissionsbelastung (Lärm und Schattenwurf) für die Anwohner der an den Bereich Hoheforst angrenzenden Ortsteilen auszugehen ist, als dies von DunoAir in der Präsentation vor Abschluss des Gestattungsvertrags dargestellt wurde. Dabei wäre insbesondere zu prüfen, ob bei Genehmigung eines veränderten Anlagentyps auch eine Anpassung der Mindestpacht erfolgen kann und wie sich die Gemeinde bei von DunoAir / Qualitas Energy geänderten wesentlichen Rahmenbedingungen (u. a. Höhe der Anlagen, höhere Immission) grundsätzlich verhalten sollte.

Das Ergebnis der Prüfung soll der Gemeindevertretung in seiner nächsten Sitzung zusammen mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Da davon auszugehen ist, dass DunoAir / Qualitas Energy die Errichtung der WEA mit den in der Informationsveranstaltung vorgestellten Änderungen umsetzen will und einen dementsprechenden Genehmigungsantrag beim RP Darmstadt einreicht bzw. schon eingereicht hat, wäre zu klären, welche Änderungen in diesem Falle an dem Gestattungs- bzw. Grundstücksnutzungsvertrag durchzuführen sind.

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