UB-Antrag zum Gestattungsvertrag
Grävenwiesbach-
Für die nächste Sitzung der Grävenwiesbacher Gemeindevertretung am Dienstag, 1. Juli bitten die Unabhängigen Bürger (UB) um Klärung offener Fragen zu den geplanten Windrädern im Bereich Hoher Forst. Wie der Erste Vorsitzende Rolf Tausch mitteilt, scheinen die neuen Planungen des Windparkbetreibers nicht mit den Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinzustimmen.
Der Vorsitzende der UB-Fraktion Stefan Schreier bittet deshalb um Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Gültigkeit des von der Gemeindevertretung in der Sitzung vom Februar 2022 beschlossenen Gestattungsvertrag (neu: Grundstücksnutzungsvertrag) mit der Duno Air Windpark Planung GmbH. So hätten sich laut UB einige Eckpunkte geändert, Dazu gehören die Eigentumsverhältnisse des Projektierers, der Typ der Anlagen, Bauhöhen und Leistung sowie die Areale der Schallemissionen und Schattenwürfe.
So sei 2022 fixiert worden, dass zwei Anlagen des Herstellers Enercon mit 5,56 Megawatt (MW) Nennleistung und einer Nabenhöhe von 167 Metern errichtet werden dürfen. In der Informationsveranstaltung am 24. April 2025 seien von Duno Air/Qualitas Energy zwei Anlagen des Typs Nordex mit 6,8 Nennleistung und einer Nabenhöhe von 179 Metern präsentiert worden. Dies würde eine Gesamthöhe von 266,5 statt 247 Metern und eine erhebliche Leistungssteigerung bedeuten. Der Präsentation sei auch zu entnehmen, dass von deutlich mehr Lärm und Schattenwurf für die angrenzenden Ortsteile auszugehen sei als zuvor dargestellt.
Es sei insbesondere zu prüfen, ob bei Genehmigung eines veränderten Anlagentyps auch eine Anpassung der Mindestpacht erfolgen kann und wie sich die Gemeinde bei geänderten Rahmenbedingungen verhalten sollte. Das Ergebnis soll der Gemeindevertretung mit einem Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorgelegt werden. ,,Da davon auszugehen ist, dass Duno Air/Qualitas Energy die Errichtung der Anlagen mit den Änderungen umsetzen will und einen Genehmigungsantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt einreicht oder schon eingereicht hat, wäre zu klären, welche Änderungen an dem Vertrag durchzuführen sind“, heißt es dazu. red