Änderungsantrag über Neufestsetzung der Erheblichkeitsgrenze für Maßnahmen auf höchstens 300.000 Euro von CDU/SPD/Grüne/FWG abgelehnt
Grävenwiesbach- In der jüngsten Grävenwiesbacher Parlamentssitzung am Dienstag im Dorfgemeinschafshaushaus Hundstadt berieten die Gemeindevertreter nicht nur über das Windkraftprojekt Hohe Forst, sondern brachten nahezu geschlossen drei weitere Beschlussvorschläge auf den Weg. Einmütig nahmen die Parlamentarier den vorliegenden Nahverkehrsplan für den Hochtaunuskreis sowie die darin getroffenen Abwägungen zur Kenntnis und stimmten diesem geschlossen nicht zu.
Wie bereits im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) berichtet, fiel die Stellungnahme der Gemeinde zum Nahverkehrsplan negativ aus und enthielt zahlreiche Kritikpunkte wie zum Beispiel die 120-Minuten Taktung des Busverkehrs in Orten unter 500 Einwohner, also Heinzenberg, Mönstadt, und Naunstadt. Rolf Tausch (UB) kritisierte darüber hinaus eine fehlende Busverbindung von Laubach direkt zum Schulstandort Usingen und UB-Fraktionsvorsitzender Stefan Schreier monierte eine mangelhafte Anbindung zum Schulstandort Weilmünster.
Angesichts dieser einvernehmlichen Kritik, welche sich mit der Stellungnahme von Bürgermeister Stahl deckt „Die Entscheidung war schon vorher gefallen, und Änderungen waren nicht mehr möglich“), folgte das Parlament dem Vorschlag von CDU-Fraktionsvorsitzendem Achim Pauls: „Wir sollten dem Entwurf nach der Kenntnisnahme nicht zustimmen, um ein Zeichen zu setzen.
17 der18 anwesenden Gemeindevertreter votierten für Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Vollstreckung und beschlossen die Unterzeichnung einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Stahl warb für den Beschluss mi dem Hinweis auf eine höhere Erfolgsquote. Er schränkte allerdings ein, dass eine exakte Berechnung der künftigen Kosten „Kaffeesatzleserei“ wäre. Der Gemeindevorstand erwartet einen Anstieg um 2000 Euro jährlich bei gleichzeitig positiv steigender Vollstreckungsquote.
Schließlich stimmte die Vertretung bei Ablehnung durch die UB der Erheblichkeitsgrenze für finanzwirksame Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung auf 1,2 Millionen Euro. Zuvor hatten die Parlamentarier von FWG, CDU, SDD und Grüne geschlossen einen Änderungsantrag der UB abgelehnt, der eine Senkung der Erheblichkeitsgrenze auf 300000 Euro vorsah.
Während Gemeindevertreter Tausch (UB) eine Wertgrenze von 1,2 Millionen, ab der eine Wirtschaftlichkeitsprüfung von Maßnahmen zwingend vorgeschrieben ist, als viel hoch betrachtete, erinnerte Stahl an die ursprüngliche Höhe der Wertgrenze von drei Millionen Euro. Der Bürgermeister betonte, dass die Entscheidung sich an der Empfehlung des Rechnungshofes orientiere.
Schließlich wurde der Beschluss auf Vorschlag der Grünen noch leicht ergänzt und erhielt die entsprechende Mehrheit mit einer zusätzlichen Regelung zur Nachhaltigkeit. Danach soll bei einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit das betreffende Projekt auch im Hinblick auf Zukunftssicherung und Nachhaltigkeit untersucht und eventuelle Folgekosten mitberücksichtigt werden. arg