Neue Mehrheit will vor möglichen Sparmaßnahmen alle Schulden aufgelistet haben
Die erste Parlamentssitzung in der neuen Legislaturperiode wird spannend: Die UB fordern die komplette Offenlegung der Schulden, Verbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde.
Von Andreas Burger
Grävenwiesbach. Viel Zeit verplempert die neue politische Gruppierung in der Grävenwiesbacher Gemeindevertretung, die Unabhängigen Bürger (UB), nicht. Schon in der nächsten Sitzung des fordern sie, dass alle gemeindlichen Schulden und Verpflichtungen offengelegt werden, wie UB-Fraktionsvorsitzender Professor Nils Volkersen gestern betonte.
Die Gemeinde habe mit ihrem für das Haushaltsjahr 2011 höchst defizitären Gemeindehaushalt mit einem Finanzmittelfehlbedarf von über 1,3 Millionen Euro und einem Darlehensbedarf von 524 960 Euro offenbart, dass in den letzten Jahren offensichtlich nicht sparsam gewirtschaftet worden sei.
Mehr Offenheit
„Es wird von den UB aus Gründen der Transparenz und der Offenheit für erforderlich gehalten, dass alle Schulden und finanziellen Verpflichtungen offengelegt werden. Nur so können Einsparmöglichkeiten erkundet und eine effektivere und effizientere Ausgaben- und Einnahmepolitik betrieben werden“, sagte der Fraktionschef.
Und so wird der Gemeindevorstand beauftragt, alle Schulden genau zu bezeichnen und wertmäßig in Eurobeträgen zu benennen – denn dass der Antrag durchgeht, daran besteht kaum Zweifel, haben UB, Grüne, FDP und SPD doch die Mehrheit. Aufgelistet werden müssen auch die Anteile an den Schulden bei Verbänden und sonstigen Institutionen – dazu gehört auch der Abwasserverband „Oberes Weiltal“.
„Wir möchten auch die noch abzudeckenden Haushaltsfehlbeträge aus den Vorjahren, die offenstehende Kostenpauschale „Wiesbachschule“ an den Hochtaunuskreis, die haushaltsmäßig noch nicht erfassten Kosten für den Straßenendausbau wie „Hardtköppel“ und „Vor dem Seifen“ aufgelistet sehen“, sagte Volkersen. Zudem kämen auch Kosten für die Sanierung der Kläranlage Mönstadt auf Grävenwiesbach zu.
Überwachung
Die UB geht noch weiter und fordert zudem in einem Antrag, dass ein Akteneinsichtsausschusses zu den Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren gebildet werden soll. Schließlich schreibe die Hessische Gemeindeordnung vor, dass die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, vor allem die Verwendung der Gemeindeeinnahmen, zu überwachen habe. „Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern“, betonte Professor Volkersen.
In der „Grävenwiesbacher Gebührenaffäre“ bestehe nach wie vor großer Aufklärungsbedarf. Daher werde der Gemeindevorstand gebeten, alle Akten, Unterlagen und Beschlüsse zu den Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren vorzulegen. Um die Entscheidungen der Gemeindevertreter in Sachen „Grävenwiesbacher Gebührenaffäre“ zu erleichtern und eine Aufklärung zu ermöglichen, beantrage man deshalb die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren. (bur)