Gemeinde Grävenwiesbach hat die Gebührenbescheide 2012 verschickt
Die Gebührenerhöhungen, die gegen die UB-Stimmen mit der Mehrheit von CDU, SPD und den beiden FWG-Leuten Gerhard Müller und Erhard Lohnstein für 2012 festgelegt wurden, sind beachtlich und wurden entgegen eines Gemeindevertretungsbeschlusses vom 3.11.2010 durchgesetzt. Die damalige Mehrheit der Gemeindevertreter beschloss seinerzeit wohl aus wahltaktischen Gründen wegen der anstehenden Kommunalwahl die Gebühren für die Jahre 2011 und 2012 unverändert belassen zu wollen. Nicht einmal 1 Jahr nach der Kommunalwahl gelten die Zusagen vom 3.11.2010 nichts mehr.
Die nun am 8.11.2011 für 2012 mit den Stimmen von CDU, SPD und FWG festgelegten kräftigen Gebührenerhöhungen betragen:
bei Wasser (incl. Mehrwertsteuer) 3,53 €/m³ statt 3,10 €/m³ Steigerung = 13,87 %
bei Abwasser (Schmutzwasser) 4,90 €/m³ statt 3,99 €/m³ Steigerung = 22,81 %
bei Abwasser (Niederschlagswasser) 1,00 €/m² statt 0,83 €/m² Steigerung = 20,48 %
bei Abfall 2,38 €/Liter statt 1,54 €/Liter Steigerung = 54,55 %
Darüber hatten die UB im letzten Bürgerbrief vom 16.11.2011 bereits informiert.
Es sind einige wesentliche Punkte nicht in die Berechnungen der Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren eingeflossen, durch die die Gebührenerhöhungen beträchtlich geringer ausgefallen wären: So wurden die Berechnungen der Gemeinde für die Wasser- und Abwassergebühren auf der Grundlage eines zu niedrigen Wasserverbrauchs vorgenommen. Fremdeinleitungen werden bei Abwasser nicht gebührenmindernd berücksichtigt. In früheren Jahren eingenommene Gelder für die Kanalsanierungen nach der EKVO werden nicht verrechnet. Die aus Steuermitteln zu tragenden Investitionen für den Brandschutz und die daraus errechneten kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) werden über die Wassergebühren den Gebührenzahlern angelastet. Für 2012 ist mit bedeutend niedrigern Kosten bei den Kanalsanierungen (seither jährlich ca. 400.000 €) zu rechnen, da die sanierungsbedüftigsten Kanäle in den Jahren 2007 bis 2011 saniert wurden.
Durch die Hinwendung zu Wiederbeschaffungszeitwerten statt der Herstellungs- und Anschaffungskosten verteuern sich die Wasser- und Abwassergebühren noch einmal.
Nach unserer Kenntnis ist Grävenwiesbach die einzige Gemeinde in Hessen, die Wasser- und Abwassergebühren nach den höheren Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet. Und bei den Abfallgebühren werden in einer Nachbargemeinde – mit dem gleichen Entsorgungsbetrieb- die Abfallgebühren zum 1.1.2012 gesenkt und nicht wie bei uns um über 50 % erhöht.