27.05.2011 02:00 Uhr – GRÄVENWIESBACH
(red). Für die nächste Grävenwiesbacher Gemeindevertretersitzung hat die UB-Fraktion den Antrag gestellt, die gemeindlichen Schulden und Verpflichtungen offenzulegen, wie UB-Fraktionsvorsitzender Prof. Nils Volkersen berichtet. Die Gemeinde Grävenwiesbach habe mit ihrem für das Haushaltsjahr 2011 höchst defizitären Gemeindehaushalt mit einem Finanzmittelfehlbedarf von über 1,3 Millionen Euro und einem Darlehensbedarf von 524 960 Euro offenbart, dass in den vergangenen Jahren offensichtlich nicht sparsam gewirtschaftet worden sei.
Der Gemeindevorstand soll daher beauftragt werden, alle Schulden, Verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gemeinde Grävenwiesbach genau zu bezeichnen und wertmäßig in Eurobeträgen zu benennen. Auch sind die Anteile an den Schulden/Verbindlichkeiten der Gemeinde Grävenwiesbach bei Verbänden und sonstigen Institutionen wertmäßig darzustellen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Abwasserverband „Oberes Weiltal“. Offenzulegen sind daneben auch die noch abzudeckenden Haushaltsfehlbeträge aus den Vorjahren, die offenstehende Kostenpauschale „Wiesbachschule“ an den Hochtaunuskreis, die haushaltsmäßig noch nicht erfassten Kosten für den Straßenendausbau, etwa „Hardtköppel“ und „Vor dem Seifen“, die auf die Gemeinde voraussichtlich zukommenden Kosten für die Sanierung der Kläranlage Mönstadt, die bereits bekannten und die noch zu erwartenden Mehrausgaben für gemeindliche Baumaßnahmen, die auf der Gemeinde lastenden Kredite (Schulden) einschließlich der als Haushaltseinnahmereste übertragenen Gelder, die bereits für gemeindliche Investitionen verplant sind, und die zu den gemeindlichen Schulden hinzuzuzählen sind.
Für die nächste Grävenwiesbacher Gemeindevertretersitzung stellt die UB-Fraktion außerdem den Antrag, einen Akteneinsichtsausschuss zu bilden. In der „Grävenwiesbacher Gebührenaffäre“ bestehe nach wie vor großer Aufklärungsbedarf. Daher wird der Gemeindevorstand gebeten, alle Akten, Unterlagen und Beschlüsse zu den Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren vorzulegen, so Volkersen.