24.01.2012 – GRÄVENWIESBACH
(red). Nachdem bereits die Bürgergemeinschaft für gerechte Gebühren einen Infobrief zu den neuen Gebühren an die Bürger der Gemeinde verteilt hat, ziehen nun die Unabhängigen Bürger (UB) nach. „Die UB verteilen in dieser Woche einen Bürgerbrief zu den Gebührenbescheiden der Gemeinde Grävenwiesbach an alle 2.050 Haushalte. Dienn die Bürger werden mit den neuen Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren übermäßig belastet“, schreibt die 2. UB-Vorsitzende Karin Klimt. Hintergrund auch hier: Die Gebührenbescheide der Gemeinde Grävenwiesbach für die gemeindlichen Abgaben 2012 sind den Grundstückseigentümern in den letzten Tagen zugegangen.
Wahltaktische Gründe?
Die Gebührenerhöhungen, die gegen die UB-Stimmen mit der Mehrheit von CDU, SPD und den beiden FWG-Leuten Gerhard Müller und Erhard Lohnstein für 2012 festgelegt wurden, „sind beachtlich und wurden entgegen einem Gemeindevertretungsbeschluss vom 3. November 2010 durchgesetzt“, erklärt Klimt. Die damalige Mehrheit der Gemeindevertreter habe seinerzeit „wohl aus wahltaktischen Gründen“ beschlossen, wegen der anstehenden Kommunalwahl die Gebühren für die Jahre 2011 und 2012 unverändert zu belassen, erklärt UB-Vorsitzender Rolf Tausch. „Nicht einmal ein Jahr nach der Kommunalwahl gelten die Zusagen nichts mehr.
Bis zu 54,44 Prozent mehr
Die nun mit den Stimmen von CDU, SPD und FWG festgelegten Gebührenerhöhungen betragen bei Wasser (inklusive Mehrwertsteuer) 3,53 Euro/m³ statt 3,10 Euro/m³ – eine Steigerung um 13,87 Prozent; bei Abwasser (Schmutzwasser) 4,90 Euro/m³ statt 3,99 Euro/m³ – eine Steigerung um 22,81 Prozent; bei Abwasser (Niederschlagswasser) einen Euro/m³ statt 0,83 Euro/m³ – eine Steigerung um 20,48 Prozent sowie bei Abfall 2,38 Euro/Liter statt 1,54 Euro/Liter – eine Steigerung um 54,55 Prozent.
Es seien aber einige wesentliche Punkte nicht in die Berechnungen der Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren eingeflossen, durch die die Gebührenerhöhungen beträchtlich geringer ausgefallen wären: So seien die Berechnungen der Gemeinde für die Wasser- und Abwassergebühren auf der Grundlage „eines zu niedrigen Wasserverbrauchs“ vorgenommen worden. Fremdeinleitungen würden bei Abwasser nicht gebührenmindernd berücksichtigt. In früheren Jahren eingenommene Gelder für die Kanalsanierungen nach der EKVO würden nicht verrechnet. Die aus Steuermitteln zu tragenden Investitionen für den Brandschutz und die daraus errechneten kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Zinsen) würden über die Wassergebühren den Gebührenzahlern angelastet.
„Für 2012 ist mit bedeutend niedrigeren Kosten bei den Kanalsanierungen zu rechnen, da die sanierungsbedüftigsten Kanäle in den Jahren 2007 bis 2011 saniert wurden“, so Klimt weiter. „Durch die Hinwendung zu Wiederbeschaffungszeitwerten statt der Herstellungs- und Anschaffungskosten verteuern sich die Wasser- und Abwassergebühren noch einmal, unterstreichen Tausch und Klimt.