Unterbringung für U3-Kinder

Der UB-Fraktionsvorsitzende Nils Volkersen hat für die nächste Grävenwiesbacher Gemeindevertretung folgenden Antrag gestellt:

Betreuung durch Tagesmütter und Tagesväter

Begründung:

Nach § 24 Abs. 3 des TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) soll bis 2013 bundesweit für Kinder unter drei Jahren eine Unterbringung

  • in einer Kinderkrippe (Gruppe bis zu 10 Kindern)
  • in einer Kindertagesstätte (altersübergreifende Gruppen bis 15 Kinder möglich

 oder

  • bei Tagesmüttern- oder Vätern (bis 5 Kinder) ermöglicht werden,

wenn entweder der (Alleinerziehende) oder die Erziehungsberechtigten (beide Eltern) arbeiten oder eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung ohne Unterbringung nicht gewährleistet ist. Es wird dabei durchschnittlich mit etwa 35% der Kinder eines Jahrganges gerechnet. Das kann in einer Gemeinde mehr oder weniger sein. Von daher muss eine genaue Bestandsaufnahme die Grundlage jeder weiteren Maßnahme sein.

Da in vielen Kommunen sowohl Erzieherinnen wie geeignete Räumlichkeiten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können und zunehmend Eltern die Kleingruppe bei Tagesmüttern bevorzugen, wird bundes- und landesweit verstärkt diese Form der Kinderbetreuung beworben, unterstützt und auch finanziell gefördert.

Die Unabhängigen Bürger UB setzen sich für eine altersgerechte und förderungswürdige Unterbringung der betroffenen unter Dreijährigen auch in Grävenwiesbach bis 2013 ein. So wird das berechtigte Anliegen der Eltern schnell aufgenommen und flexibel unterstützt.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich der Initiative der Landesregierung anzuschließen und durch die Verwaltung feststellen zu lassen, wie viele Frauen und Männer in der Gemeinde bereit wären, sich zu Tagesmüttern und Tagesvätern ausbilden zu lassen.

Weiter wird der Gemeindevorstand beauftragt:

  1. für   interessierte Frauen und Männer eine Kontaktperson im Rathaus zu benennen, die über die entsprechenden Fördermöglichkeiten beraten kann und sie bei der Qualifizierung unterstützt,
  • geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen – entweder bei den Tagesmüttern selbst oder in Räumen der Gemeinde,
  • die Gebühren für die Betreuung bei Tagesmüttern und in der Kindertagesstätte aufeinander abzustimmen und eine entsprechende Förderung und Unterstützung dieser Betreuungsform vorzunehmen,
  • die Zahlen der U3-Kinder durch die Verwaltung ermitteln zu lassen, deren Eltern berechtigt sind, einen U3-Kindergartenplatz zu beanspruchen,
  • die Eltern der U3-Kinder, die eine Berechtigung für einen U3-Platz besitzen, anzuschreiben, ob sie aufgrund der abgestimmten Gebühren bereit sind oder in Erwägung ziehen, ihr Kind in eine Tagesmutter-Gruppe oder in den gemeindlichen Kindergarten schicken möchten.

Die UB-Fraktion bittet darum, den Antrag vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen und dort zu behandeln.

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