UB-Antrag: Gleiche Gebühren für alle Bürger

Korrigierte Gebührenbescheide für alle Bürgerinnen und Bürger

Der stellvertretende UB-Fraktionsvorsitzende Rolf Tausch hat für die nächste Sitzung der Grävenwiesbacher Gemeindevertretung folgenden Antrag gestellt:

Gebührenänderung für alle Bürger anwenden

Begründung:

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat in der Klage eines Grävenwiesbacher Bürgers mit Urteil vom 4.8.2011 die Bescheide der Gemeinde Grävenwiesbach wegen Festsetzung der Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren für 2006 bis 2008 aufgehoben.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist eindeutig und verspricht Rechtssicherheit.

Hätte die Gemeinde das Urteil akzeptiert, wäre der Rechtsfrieden wieder hergestellt worden. Die Gemeinde geht jedoch in die Berufung und schafft damit keinen Rechtsfrieden.

In der Gemeindevertretung wurden die Satzungen für Wasser 2006 und Abwasser 2007 geändert.  Aber nicht um die Fehler bei der Gebührenberechnung gegenüber allen Bürgern zu korrigieren. Es wurde mehrheitlich beschlossen, neue, rückwirkende Gebührenbescheide zu erlassen. Nur mit dem Ziel, neue Tatsachen gegenüber den Klägern für die Berufungsverhandlung zu schaffen. Denn die Möglichkeit rückwirkender Satzungsänderungen dient dazu, fehlerhaftes Verhalten der Gemeinde gegenüber den Bürgern rückgängig zu machen.

Will die Gemeinde also Rechtsfrieden herstellen, dann sollte sie rechtmäßige Gebührenbescheide für alle Bürger erlassen, die zu hohe Gebühren bezahlt haben und die Berufung im Gebührenstreit zurücknehmen.

Nicht nur für die Kläger, die auf die Fehlerhaftigkeit der Gebührenbescheide aufmerksam gemacht haben.

Die Gemeinde Grävenwiesbach ist berechtigt, die Gebührenänderung auf alle Bürger anzuwenden, die überhöhte Gebühren gezahlt haben.

Eine Versachlichung der Gebührendiskussion ist durch die Gemeindevertretungs-Abstimmung nicht eingetreten, gerade das Gegenteil ist der Fall. Mit der Umstellung auf die Berechnung nach Wiederbeschaffungszeitwerten wird der Bürger zusätzlich „über Gebühr“ belastet. Die Einnahmen aus den Abschreibungen werden nicht für ihren vorgesehenen Zweck -nämlich für Erneuerungen der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen- verwendet. Die zusätzlichen Einnahmen gehen im Haushalt unter und werden für Ausgaben oder Personalkosten der allgemeinen Verwaltung benutzt. In einer der letzten Gemeindevertretersitzungen wurde dann auch ganz unmissverständlich formuliert, dass die Mehreinnahmen nicht für Erneuerungen der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen verwendet werden, sondern um Haushaltslöcher zu stopfen.

Und der Rechtsfrieden? Den Rechtsfrieden kann die Gemeinde nicht verordnen. Besser wäre es, wenn die Verantwortlichen der Gemeinde sich mit den Bürgern, die Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt haben, zusammensetzen und offen über die Zahlen und Bedingungen diskutieren, die den Gebührenbescheiden zu Grunde liegen. So könnte wieder Vertrauen entstehen und der leidige Gebührenstreit zu einem sachbezogenen Ende kommen.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, auf der Grundlage des  Urteils des Verwaltungsgericht Frankfurts vom 4.8.2011 rechtmäßige Gebührenbescheide für alle Bürger auszustellen.

Die Gemeinde Grävenwiesbach ist berechtigt, die Gebührenänderung auf alle Bürger anzuwenden, die überhöhte Gebühren gezahlt haben.

Daher sollen neue, rückwirkende Gebührenbescheide nicht nur für die Kläger, die auf die Fehlerhaftigkeit der Gebührenbescheide aufmerksam gemacht haben, erlassen werden, sondern für alle Gebührenzahler, die zu hohe Gebühren bezahlt haben und die Berufung im Gebührenstreit soll zurückgenommen werden.

Weiter wird der Gemeindevorstand beauftragt, den Rechtsfrieden wieder herzustellen, indem die Verantwortlichen der Gemeinde sich mit den Bürgern, die Widerspruch gegen die Gebührenbescheide eingelegt haben, zusammensetzen und offen über die Zahlen und Bedingungen diskutieren, die den Gebührenbescheiden zu Grunde liegen. Nur so kann wieder Vertrauen entstehen und der leidige Gebührenstreit zu einem sachbezogenen Ende kommen.

Die UB-Fraktion bittet darum, dass der Antrag vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im Haupt- und Finanzausschuss behandelt wird.

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