Usinger Anzeiger 28. April 2012: Volkersen: Prüfung fällt vernichtend aus

28.04.2012 – GRÄVENWIESBACH

UB will im Parlament über Bericht des Rechnungshofes beraten – Ausgabenbeschränkung

(red). UB-Fraktionsvorsitzender Nils Volkersen hat für die Gemeindevertretersitzung am 8. Mai den Antrag gestellt, dass über den Bericht des hessischen Rechnungshofs beraten werden soll und die Gemeindegremien die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen sollten.

Der Schlussbericht des hessischen Rechnungshofs 2010 zur überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften vom 15. April 2011 liegt für die Gemeinde Grävenwiesbach nun bereits seit über einem Jahr vor und wurde bisher in der Gemeindevertretung und im Haupt- und Finanzausschuss noch nicht beraten. „In seinem Anschreiben bittet der Präsident des hessischen Rechnungshofs, ihm bis zum 14. Oktober 2011 zu berichten, inwieweit die Gemeinde beabsichtigt, die Empfehlungen des Schlussberichts umzusetzen. Darüber ist die Gemeindevertretung bisher nicht hinreichend informiert worden“, ärgert sich der Fraktionschef der Unabhängigen Bürger.

In dem Bericht würden gravierende Mängel aufgezeigt, wobei die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung nicht immer eingehalten worden seien, so Volkersen. „Als Beispiel führt der Rechnungshof an: Aufgrund der nicht fristgerechten Aufstellung der Eröffnungsbilanz lag auch kein Jahresabschluss für das Jahr 2009 vor. Nur auf Basis von gesicherten Jahresabschlüssen kann eine verlässliche Haushaltsplanung vorgenommen werden.“

Es stelle sich die Frage, welche Maßnahmen die Gemeinde Grävenwiesbach getroffen habe, um die Stabilität des Haushalts künftig nicht mehr zu gefährden, da sie auch für mehrere Jahre entgegen der gesetzlichen Verpflichtung kein schlüssiges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt habe.

Die Zusammenfassung des Rechnungshofes falle „vernichtend“ aus, findet Volkersen. „Mit dieser 144. vergleichenden Prüfung wird die Feststellung getroffen, dass der Haushalt der Gemeinde Grävenwiesbach im Prüfungszeitraum instabil war. Die Stabilität des Haushalts erscheint auch künftig gefährdet. Die Gemeinde steht damit vor der Aufgabe, ihren Haushalt auf Dauer zu stabilisieren, in jedem Jahr auszugleichen. Parallel steht die Gemeinde Grävenwiesbach vor der Aufgabe, ihre Ausgaben zu beschränken.“

Daher beantragen die UB, dass in dem aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept ein verbindliches Konsolidierungsziel und ein Konsolidierungszeitraum festzulegen sind. Es sei von der Gemeindevertretung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

Im Haushaltssicherungskonzept seien die Maßnahmen mit den finanziellen Auswirkungen konkret zu benennen. Wichtig sei dabei, dass ein Zeitraum für die Konsolidierung des Haushalts aufgezeigt wird und die einzelnen Maßnahmen in einen Zusammenhang (Konsolidierungsziel) gebracht werden. Parallel zur Haushaltsstabilisierung sei darauf hinzuwirken, dass die gemeindlichen Ausgaben beschränkt werden. Weiter beantragt die UB-Fraktion, dass unverzüglich eine plausible Eröffnungsbilanz plus Anhang per 1. Januar 2009 aufzustellen sei. Diese diene als Ausgangspunkt für alle Folgebilanzen und Gemeindehaushalte

Dieser Beitrag wurde unter Presse veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.