Schon vor über einem Jahr hatte der Hessische Rechnungshof die Haushaltsführung der Gemeinde Grävenwiesbach unter die Lupe genommen und bewertet. Jetzt sollen daraus Konsequenzen gezogen werden.
Grävenwiesbach. Die Unabhängigen Bürger Grävenwiesbachs gehen mit der Gemeindeverwaltung hart ins Gericht. Es geht ums Finanzgebaren der Gemeinde, das in einem Bericht des Hessichen Rechnungshofes kritisiert wurde. In dem Bericht des Rechnungshofs wurden gravierende Mängel aufgezeigt, wobei die Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung nicht immer eingehalten worden seien. Als Beispiel führt der Rechnungshof an: „Aufgrund der nicht fristgerechten Aufstellung der Eröffnungsbilanz lag auch kein Jahresabschluss für das Jahr 2009 vor. Nur auf Basis von gesicherten Jahresabschlüssen kann eine verlässliche Haushaltsplanung vorgenommen werden.“ UB-Fraktionsvorsitzender Nils Volkersen will nun in der Gemeindevertretersitzung am 8. Mai über den Bericht beraten und fordert, dass die Gemeindegremien die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Immerhin liege der Bericht nun seit über einem Jahr vor und sei bisher nicht beraten worden. Und: In seinem Anschreiben bitte der Präsident des Rechnungshofs, ihm bis zum 14. Oktober 2011 zu berichten, inwieweit die Gemeinde beabsichtige, die Empfehlungen des Schlussberichts umzusetzen. Passiert, so Volkersen, sei nichts.
Die Zusammenfassung des Rechnungshofs falle vernichtend aus: „Mit dieser vergleichenden Prüfung wird die Feststellung getroffen, dass der Haushalt der Gemeinde Grävenwiesbach im Prüfungszeitraum 2010 instabil war. Die Stabilität des Haushalts erscheint auch künftig gefährdet. Die Gemeinde steht damit vor der Aufgabe, ihren Haushalt auf Dauer zu stabilisieren, in jedem Jahr auszugleichen. Parallel steht die Gemeinde Grävenwiesbach vor der Aufgabe ihre Ausgaben zu beschränken.“ Daher beantragen die UB, dass in dem aufzustellenden Haushaltssicherungskonzept ein verbindliches Konsolidierungsziel und ein Konsolidierungszeitraum festzulegen seien, da der Haushalt der Gemeinde nicht ausgeglichen und der Haushaltsausgleich nicht möglich ist. „Im Haushaltssicherungskonzept sind die Maßnahmen mit den finanziellen Auswirkungen konkret zu benennen. Wichtig dabei ist, dass ein Zeitraum für die Konsolidierung des Haushalts aufgezeigt wird und die einzelnen Maßnahmen in einen Zusammenhang gebracht werden“, sagte Volkersen. Der Haushalt müsse nach den Bestimmunen der hessischen Gemeindeordnung stabilisiert werden. tz