Gemeindevertretersitzung am 4. September 2012
Antrag zum Tagesordnungspunkt 7 –Windkraftanlagen-
Begründung:
In der heimischen Presse war kürzlich zu entnehmen, es würde derzeit zu dem Thema „Windkraft“ keine Signale aus den Fraktionen geben, trotz Vorschlägen aus dem Rathaus. Es war auch zu lesen, dass die Parlamentarier nach der Sommerpause Farbe bekennen müssten. Weiter stand in der Zeitung, dass eine ganze Reihe von Anfragen von Firmen vorliegen würde, die „alle gerne die Spargel auf Grävenwiesbacher Gemarkung bauen würden“. Bürgermeister Seel, so schreibt die Zeitung, habe nun gemäß dem Auftrag der Gemeindevertreter eine Fläche ausgedeutet, auf der Windkraft möglich und auch noch rentabel wäre. Weiter ist zu lesen: „Schweigen ist auch seitens der anderen Fraktionen zu hören“, nachdem die Grünen nicht so recht auf seinen Vorschlag angesprungen seien, ein Bürgerbegehren auf die Reihe zu bringen.
Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. März 2012 wurde der Gemeindevorstand aufgrund von Anträgen der SPD-, der Grünen- und der UB-Fraktion beauftragt, auf der Grundlage des Gutachtens des Landes Hessen unter Zuhilfenahme der von dem Regionalverband Frankfurt/Rhein/Main erhältlichen Karten der Gemeindevertretung und den zuständigen Ausschüssen zu berichten, welche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind.
Bisher wurden der Gemeindevertretung und den Ausschüssen keine Unterlagen vorgelegt, welche Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen geeignet sind.
Auch hat die Gemeindevertretung im März beschlossen, dass mit Nachbarkommunen Kontakt aufzunehmen und interkommunal zu beraten ist, damit gemeinsam vorgegangen werden kann.
Weiter sollen interkommunal und zusammen mit Herstellern und Betreibern Vorschläge erarbeitet werden und die Bürger frühzeitig beteiligt werden.
Dies alles, so wurde beschlossen, ist der Gemeindevertretung und den zuständigen Ausschüssen bis zum 5. Mai vorzulegen.
In der Gemeindevertretersitzung am 8.5.2012 wurde mit dem Sachbericht des Bürgermeisters, in dem frühere Aktivitäten aufgeführt waren, ein Erlaß des Hess. Wirtschaftsministeriums vorgelegt, in dem die Sicherstellung der Rückbauverpflichtung festgelegt ist. Außerdem sei ein Konzept einer Betreiberfirma am 11. April 2012 bei Bürgermeister Seel vorgestellt worden. Ein weiterer Präsentationstermin eines anderen Betreibers sei avisiert aber noch nicht terminiert.
Nicht erkennbar ist, welche Maßnahmen bisher konkret in Angriff genommen wurden, damit der Beschluss der Gemeindevertretung vom 8. Mai 2012 umgesetzt wird.
Offen ist, was in Sachen Bürgerbeteiligung bisher von der Gemeinde unternommen worden ist.
Es liegt für die Gemeindevertretersitzung am 4.9.2012 ein Beschlussvorschlag des Gemeindevorstands vor, der grundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Grävenwiesbach vorsieht.
Dem ist zuzustimmen.
Da für weitergehende Beschlüsse die notwendigen Informationen fehlen und in wichtigen Teilen der Gemeindevertreterbeschluss vom 8. Mai 2012 nicht umgesetzt wurde, kann den Ziffern 2 bis 4 nicht zugestimmt werden. Auch sollten die zuständigen Ausschüsse, nämlich der Haupt- und Finanzausschuss, der Bau-, Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss und der Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss mit eingebunden werden, was bisher ungenügend geschah. Die zuständigen Ausschüsse hatten bisher keine Gelegenheit aufgrund von gemeindlichen Berichten -so wie es von der Gemeindevertretung am 8.5.2012 beschlossen wurde- zu beraten. Daher sind die Passagen, dass Verhandlungen mit Anlagenbetreibern aufgenommen und 2 Flächen als mögliche Standorte festgelegt werden, zu streichen
Antrag:
Die Gemeindevertretung beschließtgrundsätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Grävenwiesbach.
Die Passagen 2 bis 4, dass Verhandlungen mit Anlagenbetreibern aufgenommen und 2 Flächen als mögliche Standorte festgelegt werden, wird gestrichen.