Detaillierte Infos zum Gebührenstreit gefordert
Die UB-Fraktion hakt nach und will wissen, was denn der ganze Gebührenstreit bisher gekostet hat. Im Parlament soll’s Antworten geben.
Von Andreas Burger
Grävenwiesbach. Es ist schon einige Jahre her, dass die Bürgergemeinschaft gegen die von der Gemeinde ausgestellten Gebührenbescheide zu Felde zog. Beim Verwaltungsgericht Frankfurt erzielten sie einen Teilerfolg, doch jetzt liegt das ganze beim Bundesverwaltungsgericht, denn Grävenwiesbach hatte Einspruch eingelegt.
Das alles kostet Geld. Anwälte und Richter wollen auch leben. Wäre es nach der BG gegangen, hätte die Gemeinde niemals Einspruch eingelegt. Sondern einfach die angeblich zu viel bezahlten Gebühren rückerstattet.
Doch es kommt anders und wird damit teuer. Und genau mit diesen Ausgaben beschäftigt sich nun die UB-Fraktion, sozusagen und salopp formuliert die politische Vertretung der BG. UB-Gemeindevertreter Rolf Tausch will in der nächsten Sitzung am 18. März von Verwaltung und Gemeindevorstand wissen, was bisher an Kosten aufgelaufen ist.
Schließlich seien bei den Klageverfahren im Gebührenstreit von der Gemeinde erhebliche Berater-, Gutachter- und Prozesskosten an die Anwälte und auch an beide Gerichte zu leisten, so der UB-Fraktionsvorsitzende.
Absprache nicht gehalten?
„Im März 2008 wurde den 345 Gebührenzahlern, die Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt haben, vom damaligen Bürgermeister zugesagt, die Angelegenheit in einigen Musterverfahren durch das Verwaltungsgericht klären zu lassen und dass die Widersprüche solange ruhen würden. An diese Zusicherung hielt sich die Gemeinde jedoch nicht und erließ im Juni 2008 Widerspruchsbescheide, gegen die etwa 60 Bürgern Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt einreichten“, sagte Tausch.
Inzwischen habe die Gemeinde auch schon mehrere Rechtsanwalts- und Steuerbüros bemüht, die erhebliche Beratungs- und Gutachterkosten verursachten. Außerdem habe man nach Gemeindeangaben bereits drei Gemeindevertretern die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 4400 Euro erstattet.
Zu den Kosten will die UB nun wissen: „In welcher Höhe sind Rechtsanwalts-, Beratungs-, Gutachter- und Gerichtskosten bei den Abwasser-, Wasser- und Abfallgebühren angefallen?“ „Welche Rechtsanwalts-, Beratungs-, Gutachter- und Gerichtskosten sind in den Jahren 2007 bis 2012 und auch 2013 bei den Abwasser-, Wasser- und Abfallgebühren gezahlt worden?“ „In welcher Höhe sind Kosten für die Dienstleistungen wegen der Widerspruchs- und Gerichtsverfahren in welchen Jahren angefallen?“ Und: „Die Gemeinde hat Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel beantragt. Welche Ansätze wurden für Rechtsanwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten im Haushalt 2013 und Folgejahren eingeplant?“ (bur)