Usinger Anzeiger 22. November 2017:Usinger Anzeiger stellt richtig

UB betonen: Haushalt 2018 nicht fristgerecht

GRÄVENWIESBACH – (red).

Die UB Grävenwiesbach legt Wert auf die Feststellung, dass ihre Fraktionsvorsitzende Karin Klimt den Haushalt 2018 in der jüngsten Gemeindevertretersitzung nicht als „rechtswidrig“ bezeichnet habe. Die Überschrift im UA vom 16. November sei daher falsch

Vielmehr habe sie – wie es dann im Artikel richtig beschrieben werde – kritisiert, dass mit der vorliegenden Festlegung der Termine für den Haupt- und Finanzausschuss und die Sitzung der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung am 12. Dezember 2017 der Haushalt nicht mehr termingerecht eingebracht werden kann. Im § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stehe: „Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung ist mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.“ Dies wäre spätestens am 30. November der Fall. Karin Klimt habe also zu Recht kritisiert, dass der Haushalt nicht fristgerecht beschlossen und vorgelegt werde, so die UB. Und: „Wieder einmal nehmen Bürgermeister Seel und die FWG / CDU Koalition billigend in Kauf, dass das nächste Kalenderjahr mit einer vorläufigen Haushaltsführung beginnt. Das bedeutet, die Gemeinde darf nur ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Wichtige Projekt bleiben somit wieder einmal liegen.“ Es sei zudem nicht richtig, dass Karin Klimt in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit eines Nachtragshaushaltes gesprochen habe.

Armin Böger, ehemaliger Gemeindevertreter der Grünen, schrieb unterdessen an den UA, die Soll-Vorschrift in der HGO sei ein Muss; wenn die Gemeinde Grävenwiesbach nicht rechtzeitig atypische Fälle vorbringe, mit denen die zu erwartende Verspätung zu begründen wäre, dann liege „zweifelsfrei ein Gesetzesverstoß“ vor.

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