Usinger Anzeiger 5. Februar 2021: UB-Anfrage zur Bepflanzung des Randstreifens „Vor dem Seifen“

Streit um Edelkastanien in Grävenwiesbach

Wenn Edelkastanien (Esskastanien) nicht strauchförmig geschnitten werden, können sie gut 25 Meter hoch werden.

Geplant war eine Streuobstwiese, jetzt sollen es Edelkastanien sein: Vom Streit um eine Naturschutz-Ausgleichspflanzung für ein Baugebiet in Grävenwiesbach.

Von kh

GRÄVENWIESBACH –

Im Wahlkampf wird Bürgermeister Roland Seel nun doch vom Streit über 55 Edelkastanien als Ausgleichspflanzung hinter dem Baugebiet „Vor dem Seifen“ eingeholt. Die Unabhängigen Bürger (UB) behaupten, der Gemeindevorstand habe sich gegen die Anpflanzung von Streuobst ausgesprochen. Die UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt kündigte für die kommende Gemeindevertretersitzung eine entsprechende Anfrage an den Gemeindevorstand an. Danach wollen die UB wissen, wie zu der Entscheidung für die Anpflanzung von Edelkastanien und somit gegen eine andere Baumart gekommen sei, ob die Gemeinde bei der Festlegung der Baumart eingebunden gewesen sei und wie deren Stellungnahme dazu ausgesehen habe.

Fernen fragen die Unabhängigen, ob tatsächlich seitens der Unteren Naturschutzbehörde nachträglich andere Baumarten (hier die Edelkastanie Castanea sativa) an einem Standort gepflanzt werden dürfen, an dem für die Anlieger ein Bebauungsplan mit abweichender Baumliste gilt.

Weitere Fragen der UB: „Gab es vonseiten der Anwohner Vorbehalte gegenüber der Pflanzung von Streuobst mit dem Argument des verstärkten Wespenfluges oder stammt dieses Argument ausschließlich von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde?

Welche weiteren Argumente sprechen für die Gemeinde gegen eine Bepflanzung mit Streuobst, obwohl die Anwohner diese Variante in einer breiten Mehrheit präferieren?

Wie viele Jahre benötigen schätzungsweise die von der Gemeinde vier Meter von Grundstücksgrenzen entfernt gepflanzten Esskastanien, bis deren Äste über diese Grenzen hinweg wachsen und nach hessischem Nachbarrecht vom Verursacher regelmäßig beigeschnitten werden müssen? Wie teuer wäre es aktuell im Jahr 2021 für die Gemeinde Grävenwiesbach, diesen Schnitt jährlich vorzunehmen, wenn dies einmal der Fall sein wird? Der Abstand von vier Metern ergibt sich dadurch, dass der Ausgleichsstreifen größtenteils nur 12 Meter breit ist und ein Abstand von 8 Metern zu landwirtschaftlichen Flächen gewahrt werden muss.

Was spricht für die Edelkastanie und gegen andere Baumarten (z.B. Obstbäume)?

Welchen Inhalt hat das Anschreiben an die Anwohner zwecks Esskastanienpflanzung im Sommer 2020 und gab es zu diesem Zeitpunkt für die Bürger eine seitens der Verwaltung vorgeschlagene Möglichkeit zur Einbindung der Anwohner?“

Dieser Beitrag wurde unter Presse veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.