Grävenwiesbacher Dilemma mit der Haushaltsgenehmigung

Haushalt 2021 ist ebenfalls defizitär

Wann beginnt in Grävenwiesbach das Jahr 2021? In der Gemeindevertretersitzung am 02.03.2021 ging Bürgermeister Seel auch auf den Haushalt 2021 ein. Hier stehe die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde noch aus. „Verzögerungsgrund hierfür sei der Abbaupfad der Liquiditätsdefizite. Die Aufsichtsbehörde prüfe in diesem Jahr genauer.“ so Bürgermeister Seel. Dem möchten die unabhängigen Bürger UB widersprechen.

Die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde machen ihren Job. Dass der Haushalt nicht genehmigungsfähig ist, darauf haben die unabhängigen Bürger bereits während der Haushaltsberatung hingewiesen. Selbst die Finanzverwaltung der Gemeinde Grävenwiesbach weist in ihrem Vorbericht auf die hohe Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde hin. Hierzu ein Zitat aus dem Haushaltsvorbericht, der auf diesen Umstand hinweist: „Der Gesamtfinanzhaushalt ist in 2021 in wesentlichen Teilen unausgeglichen. Planerisch ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -1.868.687 Euro für das Jahr 2021. Zum Ende des Haushaltsjahres 2021 beläuft sich der Zahlungsmittelbestand (= Zahlungsmittelbedarf) auf völlig mangelhafte -2.328.468,00 Euro.“ Trotzdem wurde dieser Haushalt durch die FWG-CDU-Mehrheit beschlossen. Wohl wissend, dass die Aufsichtsbehörde gezwungen ist, diesem Haushalt die Genehmigung zu versagen. „Dieses Vorgehen ist unverantwortlich und führt zum Stillstand in der Gemeinde“, so UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt.

Aber was bedeutet das? Ohne genehmigten Haushalt befindet sich die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung. Das heißt, sie darf nur ihre Pflichtaufgaben erfüllen, neue Ausschreibungen für wichtige Investitionen darf sie nicht vornehmen. Das ist aber nicht das erste Mal, dass ein nicht genehmigungsfähiger Haushalt durch FWG und CDU beschlossen wurde. Den gleichen Fehler machte man bereits im Jahre 2020. Daraus folgte, dass die Haushaltsgenehmigung erst Mitte Juli vorlag. Das war natürlich zu spät, um im Jahr 2020 noch mit größeren Bauarbeiten zu beginnen. So konnten die geplanten Investitionen, insbesondere die unabdingbaren Investitionen in die Wasserversorgung, nicht mehr stattfinden. Auch damals wiesen die unabhängigen Bürger darauf hin, dass es für dieses Machwerk wohl keine ordnungsgemäße Genehmigung gibt. „Ein verlorenes Jahr für die Gemeinde Grävenwiesbach“, so der stellv. UB-Fraktionsvorsitzende Laurenz Fangmann. Nun droht das gleiche Dilemma auch im Jahr 2021 – wissentlich herbeigeführt! Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das Land Hessen vorgegeben. Ziel des Landes ist, gemeindliche Schulden zu vermeiden und eine ordentliche, ausgeglichene Haushaltsführung herbeizuführen.

Nicht umsonst fordern die unabhängigen Bürger eine rechtskonforme Haushaltsaufstellung in ihrem Wahlprogramm. Wir können es uns schlicht und einfach nicht erlauben, wissentlich rechtlich nicht genehmigungsfähige Haushalte einzubringen. Ziel sollte es sein, den durch die  FWG/CDU Koalition aufgebauten riesigen Schuldenberg der Gemeinde Grävenwiesbach zu reduzieren. Dieses Ziel sollte sich dann auch in einem genehmigungsfähigen Haushalt wiederfinden. Nur dann beginnt das Jahr auch in Grävenwiesbach am 01.01.!

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