,,Verlorenes Jahr“
UB Grävenwiesbach kritisieren Finanzpolitik von CDU/FWG
Grävenwiesbach (red).
Kritik an der Finanzpolitik in Grävenwiesbach haben die Unabhängigen Bürger (UB) geübt. Zwar wollten die UB nicht der Aussage des Bürgermeisters wiedersprechen, wonach sich die Genehmigung des Haushalts 2021 wegen des Abbaupfads der Liquiditätsdefizite verzögere und die Aufsichtsbehörde in diesem Jahr genauer prüfe. Aber dass der Haushalt nicht genehmigungsfähig sei, darauf hätten die unabhängigen Bürger bereits während der Haushaltsberatung hingewiesen, so die die UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt (UB).
Selbst die Finanzverwaltung der Gemeinde Grävenwiesbach weise in ihrem Vorbericht auf die hohe Pro- Kopf-Verschuldung der Gemeinde hin. Klimt zitiert aus dem Haushaltsvorbericht, der auf diesen Umstand hinweise: ,,Der Gesamtfinanzhaushalt ist in 2021 in wesentlichen Teilen unausgeglichen. Planerisch ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.868.687 Euro für das Jahr 2021. Zum Ende des Haushaltsjahres 2021 beläuft sich der Zahlungsmittelbestand (= Zahlungsmittelbedarf) auf völlig mangelhafte -2.528.468,00 Euro.“ Trotzdem, so Klimt, sei dieser Haushalt von der FWG/CDU-Mehrheit beschlossen worden, wohl wissend, dass die Aufsichtsbehörde gezwungen sei, diesem Haushalt die Genehmigung zu versagen. Das sei unverantwortlich und führe zum Stillstand in der Gemeinde. Ohne genehmigten Haushalt befinde sich die Gemeinde in der vorläufigen Haushaltsführung; das heiße, sie dürfe nur ihre Pflichtaufgaben erfüllen, neue Ausschreibungen für wichtige Investitionen aber nicht vornehmen. Es sei aber nicht das erste Mal, dass ein nicht genehmigungsfähiger Haushalt von FWG und CDU beschlossen wurde. Klimt: ,,Den gleichen Fehler machte man bereits im Jahre 2020. Daraus folgte, dass die Haushaltsgenehmigung erst Mitte Juli vorlag. Das war natürlich zu spät, um im Jahr 2020 noch mit größeren Bauarbeiten zu beginnen. So konnten die geplanten Investitionen, insbesondere die unabdingbaren Investitionen in die Wasserversorgung, nicht mehr stattfinden.“
Auch damals hätten die UB darauf hingewiesen, dass es für dieses ,,Machwerk“ wohl keine ordnungsgemäße Genehmigung gebe. Ein verlorenes Jahr für die Gemeinde Grävenwiesbach“, kommentiert das der stellvertretende. UB Fraktionsvorsitzende Laurenz Fangmann. Nun drohe das gleiche Dilemma auch im Jahr 2021, und zwar wissentlich herbeigeführt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen würden durch das Land Hessen vorgegeben. Ziel des Landes sei, gemeindliche Schulden zu vermeiden und eine ordentliche, ausgeglichene Haushaltsführung herbeizuführen. Fangmann: „Nicht umsonst fordern die UB eine rechtskonforme Haushaltsaufstellung in ihrem Wahlprogramm. Wir können es uns schlicht und einfach nicht erlauben, wissentlich rechtlich nicht genehmigungsfähige Haushalte einzubringen. Ziel sollte es sein, den durch die FWG/CDU Koalition aufgebauten riesigen Schuldenberg der Gemeinde Grävenwiesbach zu reduzieren. Dieses Ziel sollte sich dann auch in einem genehmigungsfähigen Haushalt wiederfinden.“