Stellungnahme der UB-Fraktion zum Akteneinsichtsausschuss „Kastanien“

Grundsätzlich fehlende Informationen zum Kastanienanpflanzungsprojekt

Für die Unabhängigen Bürger (UB) wurde durch den UB-Fraktionsvorsitzenden Stefan Schreier Akteneinsicht im Fall „Kastanien“ am 11.01.2023 genommen
Die aus den durchgesehenen Unterlagen lässt sich was die Gemeindeverwaltung angeht, nicht immer ein roter Faden in der Kommunikation erkennen, es sind offensichtlich, wie ja auch schon von Herrn Bürgermeister Seel bestätigt, einige Sachverhalte mündlich geklärt oder kommuniziert worden, oder aber über Kanäle, die nicht aktenkundig gemacht wurden.

Exemplarischer Fall: (Kern an Gemeindevorstand)

  • Anfrage über die Anpflanzung an Gemeindevorstand – 14.06. 22
  • Auskunft in Termin 02.08.22
  • Weitere Nachfrage dann über Anwalt 26.08.22
  • Gemäß HSGB – Anpflanzung keine unzulässige Einwirkung auf Grundstücksverkauf –Info an Rechtsanwalt 21.11.22)

Hier fehlen sicher teilweise Argumentationen, die zur weiteren Kommunikation über einen Anwalt geführt haben.
HSGB gibt Empfehlung das Kaufinteresse abzufragen. Diese waren sehr vage formuliert. Den Anliegern wird Kauf der Grundstücke angeboten (Preis für Grünland + x) – Definitiver Kaufpreis wurde nicht explizit genannt. Eine klare Definition der Rahmenbedingungen hätte sicher eine schnellere Entscheidung und weniger Schriftverkehr zur Folge gehabt.
Festzuhalten hier ist die Tatsache, dass die als Antwortschreiben an die Interessenten eine Kopie des Bebauungsplans enthielt, incl. Anlage der Bepflanzungsmöglichkeiten, diese jedoch beinhalteten keine Kastanienbäume.
Grundsätzlich fehlende Informationen zum Kastanienanpflanzungsprojekt, die für mich nicht aus den Akten ersichtlich waren:

  • Nach Ablehnung der Anpflanzung einer Allee am Mönchweg aufgrund zu geringer Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken, entsteht der Eindruck, dass die Fläche hinter dem Neubaugebiet als Notlösung beschlossen wurde.
  • Eine frühzeitige Legitimation der UNB ist definitiv so nicht zu erkennen, die Kastanien waren für einen anderen Zweck gedacht, hier hätte neu entschieden werden müssen. Die Bepflanzung im Bebauungsplan sieht andere Flächen für Solitäre und niedrige Bepflanzungen vor.
  • Es fehlt die Vorab-Legitimation aus den im Bebauungsplan ersichtlichen Solitärgewächsen eine Allee aus hochwachsenden Gehölzen anzupflanzen. Eine Entscheidung, inwieweit der Bebauungsplan von Seiten der Gemeinde auf eine „Allee“ ausdehnbar ist, kann nicht nachvollzogen werden. Hier wäre nach meiner Meinung eine offizielle Stellungnahme einer Baubehörde einzuholen gewesen.
  • Eine schriftliche Legitimation wurde per E-Mail am 27.09.2022 von der Unteren Naturschutzbehörde gegeben, dass Kastanien als mögliche Alternative okay wären, im Nachhinein, zwar schriftlich, aber ohne offiziellen Charakter. Das wäre als offizielle Form wie es sicher in der öffentlichen Kommunikation üblich ist im Vorfeld notwendig gewesen.
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