UB-Antrag wegen der der maximalen Höhe der Windräder in der Gemarkung „Hohe Forst“

Limitierung der maximalen Höhe WEA Hohe Forst gemäß Planung aus Präsentation April 2021

Für die Unabhängigen Bürger (UB) stellt der UB-Fraktionsvorsitzende Stefan Schreier
für die nächste Gemeindevertretersitzung folgenden Antrag:
Basierend auf dem Antrag zur Gemeindevertretersitzung am 02.07.2025 zur Prüfung des Gestattungsvertrages, geht die UB davon aus, dass eine Anpassung des von der Gemeindevertretung in seiner Sitzung vom 08.02.2022 beschlossenen Gestattungsvertrag erfolgen muss, damit Dunoair die geplanten Anlagen des Typs Nordex N175/6.X rechtssicher errichten kann. In dem Zusammenhang stellen wir nun folgenden Antrag:
Eine Anpassung des Gestattungsvertrags und damit Zustimmung zu den von Dunoair vorgesehenen Windrädern des Typs Nordex N175/6.X ist nicht vorzunehmen. Dunoair ist darauf hinzuweisen, dass bei Errichtung von WEA im Bereich Hoheforst die im Gestattungsvertrag vereinbarte Nabenhöhe (167m) einzuhalten ist und es zu keinen höheren Emissionsbelastungen kommen darf, als dies in der Präsentation vom April 2021 von Dunoair dargestellt wurde. Dabei ist es nicht zwingend notwendig den ursprünglichen Typ der WEA zu bauen, sondern lediglich die Rahmenbedingungen einzuhalten, unter denen die Zustimmung zum Gestattungsvertrag erfolgte.

Die Limitierung der Nabenhöhe auf die ursprüngliche Maximalhöhe von 167 m stützt sich im Wesentlichen auf die Emissionsbelastung durch Schall und Schatten für die Ortsteile Heinzenberg, Laubach, Mönstadt und Naunstadt.
Hier sei nochmal dargestellt, dass die Notwendigkeit der Nutzung von erneuerbaren Energien als Einnahmequelle für die Kommune nicht in Frage gestellt wird, es geht aber um die Verhältnismäßigkeit der Anlagen und diese sehen wir mit dem Bau der Anlagen Nordex N175/6.X nicht mehr gegeben.

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