Schulden offenlegen

Akteneinsichtsausschuss

Offenlegung der Schulden, Verbindlichkeiten und sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde Grävenwiesbach

Für die nächste Grävenwiesbacher Gemeindevertretersitzung hat die UB-Fraktion den Antrag gestellt, dass die gemeindlichen Schulden und  Verpflichtungen offengelegt werden, wie UB-Fraktionsvorsitzender Prof. Nils Volkersen berichtet.

Die Gemeinde Grävenwiesbach hat mit ihrem für das Haushaltsjahr 2011 höchst defizitären Gemeindehaushalt mit einem Finanzmittelfehlbedarf von über 1,3 Millionen Euro und einem Darlehensbedarf von 524.960 Euro offenbart, dass in den letzten Jahren offensichtlich nicht sparsam gewirtschaftet wurde.

Es wird von den UB aus den Gründen der Transparenz und der Offenheit für erforderlich gehalten, dass alle Schulden und finanzielle Verpflichtungen der Gemeinde Grävenwiesbach offengelegt werden. Nur so können Einsparmöglichkeiten erkundet und eine effektivere und effizientere Ausgaben- und Einnahmepolitik betrieben werden.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle Schulden, Verbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gemeinde Grävenwiesbach genau zu bezeichnen und wertmäßig in Eurobeträgen zu benennen. Auch sind die Anteile an den Schulden/Verbindlichkeiten der Gemeinde Grävenwiesbach bei Verbänden und sonstigen Institutionen wertmäßig darzustellen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Abwasserverband „Oberes Weiltal“.

Offenzulegen sind daneben auch die noch abzudeckenden Haushaltsfehlbeträge aus den Vorjahren, die offenstehende Kostenpauschale „Wiesbachschule“ an den Hochtaunuskreis, die haushaltsmäßig noch nicht erfassten Kosten für den Straßenendausbau, z.B. „Hardtköppel“ und „Vor dem Seifen“, die auf die Gemeinde voraussichtlich zukommenden Kosten für die Sanierung der Kläranlage Mönstadt, die bereits bekannten und die noch zu erwartenden Mehrausgaben für gemeindliche Baumaßnahmen, die auf der Gemeinde lastenden Kredite (Schulden) einschließlich der als Haushaltseinnahmereste übertragenen Gelder -die bereits für gemeindliche Investitionen verplant sind und  die zu den gemeindlichen Schulden hinzuzuzählen sind-.

UB-Antrag auf Bildung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren

Für die nächste Grävenwiesbacher Gemeindevertretersitzung hat die UB-Fraktion den Antrag gestellt, dass ein Akteneinsichtsausschuss gebildet wird.

Nach § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern.

In der „Grävenwiesbacher Gebührenaffäre“ besteht nach wie vor großer Aufklärungsbedarf.

Daher wird der Gemeindevorstand gebeten, alle Akten, Unterlagen und Beschlüsse zu den Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren vorzulegen, so der UB-Fraktionsvorsitzende Prof. Nils Volkersen.

Um die Entscheidungen der Gemeindevertreter in Sachen „Grävenwiesbacher Gebührenaffäre“ zu erleichtern und eine Aufklärung zu ermöglichen, beantragen die UB nach § 50 Abs. 2 HGO die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses zu den Abwasser-, Abfall- und Wassergebühren.

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