Falschmeldung im Usinger Anzeiger vom 16.November zum UA-Artikel mit der Überschrift „UB bezeichnet Haushalt als rechtswidrig“

Der Usinger überraschte mit einer Falschmeldung am Donnerstag, 16.11.2017 seine Leser mit der Überschrift „UB bezeichnet Haushalt als rechtswidrig“ und einem Artikel, der in seiner Gänze nicht den Gegebenheiten entspricht.

Was war geschehen. Die Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger (UB), Karin Klimt, hatte zu Beginn der Gemeindevertretersitzung am vergangenen Dienstag den Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Vorlage des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung mit allen Anlagen für das Jahr 2018“ von Teil B (Beschlussfassung ohne Aussprache) in Teil C (mit Aussprache) zu verlegen. Beantragt nur ein Gemeindevertreter die Verlegung, ist dieser Punkt in den Teil mit Aussprache zu verlegen.

Was den freien Journalisten Andreas Rohman dazu bewegt hat, einen wahrheitswidrigen und sinnentstellenden Artikel zu dem UB-Antrag zu schreiben, darüber kann nur spekuliert werden. Die Aussage vom UA-Journalisten: „…..überraschte Klimt dann das Parlament mit der Feststellung, dass der Haushalt nach § 97 Abs. IV HGO formell rechtswidrig sei und forderte den Gemeindevorstand bereits jetzt auf, einen Nachtragshaushalt vorzubereiten“, ist so oder ähnlich nicht gefallen.

Unerfindlich ist, warum der freie UA-Journalist Andreas Rohman das Vorstehende behauptet. Offenbar befand er sich auf einer anderen Veranstaltung.

Sachlich kann ein in die Gemeindevertretung eingebrachter Haushalt, wie Rohman schreibt, nicht „formell rechtswidrig sein“. Und er möge einmal erklären -wenn ein Haushalt noch nicht vorliegt- wie ein Nachtragshaushalt vorbereitet werden kann. Dies mit § 97 Abs. 4 HGO in Verbindung bringen zu wollen, wie der Journalist dies glauben machen will, ist absurd.

Richtig ist: Die UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt hatte in ihrem Redebeitrag darauf hingewiesen, dass nach Paragraf 97 Absatz 4 HGO die beschlossene Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist. Nach § 97 Absatz 3 HGO soll er vorher im Finanzausschuss der Gemeindevertretung eingehend behandelt werden.

Die in der HGO vorgegebene Frist kann nicht eingehalten werden. Der von der Verwaltung an die Gemeindevertreter verteilte Terminplan 2017 weist HFA-Sitzungen am 2.12. und 7.12.2017 und die Gemeindevertretersitzung am 12.12.2017 aus. Damit trifft die Fristwahrung bis zum 30.11.2017, wie Bürgermeister Seel versicherte, nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) nicht zu, wenn frühestens nach dem  12.12.2017 der beschlossene Haushalt 2018 zur Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden kann.

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