Grävenwiesbach16.11.2017
UB bezeichnet Haushalt 2018 als rechtswidrig
GRÄVENWIESBACH – (anr).
Mit einem überraschenden Antrag zur Geschäftsordnung eröffnete die UB-Fraktion am Dienstagabend die Sitzung der Gemeindevertretung im Bürgerhaus Grävenwiesbach. Entgegen der üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten beantragte UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt, den Tagesordnungspunkt „Vorlage des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung“ von Teil B (Beschlussfassung ohne Aussprache) in Teil C (mit Aussprache) zu verlegen.
Nachdem Bürgermeister Roland Seel seine Haushaltsrede gehalten hatte (der UA berichtete), überraschte Klimt dann das Parlament mit der Feststellung, dass der Haushalt nach § 97 Abs. IV HGO formell rechtswidrig sei und forderte den Gemeindevorstand bereits jetzt auf, einen Nachtragshaushalt vorzubereiten. Ihr Argument: Die Vorgabe des § 97 IV HGO, die Haushaltssatzung vier Wochen vor Schluss des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorzulegen, würde auf diese Art nicht eingehalten, weil der Haushalt zu spät eingebracht worden sei.
Daraufhin versicherte Bürgermeister Seel die Fristwahrung, während UB-Vertreter Rolf Tausch dies unter Hinweis auf den Termin der nächsten Sitzung am 5. Dezember erneut bestritt. Überraschend stimmte Tausch dann aber, im Unterschied zu seinen beiden UB-Kollegen, mit der Mehrheit aller Fraktionen für die Verweisung des Haushaltsentwurfs in die Ausschüsse.