UB: Gemeinde soll Betreuung durch Tagesmütter stärken
23.02.2012 02:00 Uhr – GRÄVENWIESBACH
(red). Für die nächste Gemeindevertretersitzung hat die UB-Fraktion den Antrag gestellt, dass sich die Gemeinde Grävenwiesbach der Initiative der Landesregierung anschließt, die die Betreuung für U3-Kinder durch Tagesmütter finanziell unterstützt. UB-Fraktionsvorsitzender Nils Volkersen teilt mit, dass bis 2013 bundesweit für Kinder unter drei Jahren eine Unterbringung in einer Kinderkrippe, in einer Kindertagesstätte oder bei Tagesmüttern oder -vätern ermöglicht werden soll, wenn entweder der Alleinerziehende oder die Erziehungsberechtigten (beide Eltern) arbeiten oder eine dem Wohl des Kindes entsprechende Förderung ohne Unterbringung nicht gewährleistet ist.
Es wird dabei durchschnittlich mit etwa 35 Prozent der Kinder eines Jahrganges gerechnet. Das kann in einer Gemeinde mehr oder weniger sein. Von daher müsse eine genaue Bestandsaufnahme die Grundlage jeder weiteren Maßnahme sein.
Da in vielen Kommunen sowohl Erzieherinnen wie geeignete Räumlichkeiten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können und zunehmend Eltern die Kleingruppe bei Tagesmüttern bevorzugen, wird bundes- und landesweit verstärkt diese Form der Kinderbetreuung beworben, unterstützt und auch finanziell gefördert. Volkersen: „Die Unabhängigen Bürger (UB) setzen sich für eine altersgerechte und förderungswürdige Unterbringung der betroffenen unter Dreijährigen auch in Grävenwiesbach bis 2013 ein. So wird das berechtigte Anliegen der Eltern schnell aufgenommen und flexibel unterstützt.“
Die UB wollen erreichen, dass die Verwaltung feststellen lässt, wie viele Frauen und Männer in der Gemeinde bereit wären, sich zu Tagesmüttern und Tagesvätern ausbilden zu lassen, so UB-Fraktionsvorsitzender Volkersen.
Weiter wird der Gemeindevorstand beauftragt, für interessierte Frauen und Männer eine Kontaktperson im Rathaus zu benennen, die über die entsprechenden Fördermöglichkeiten beraten kann und sie bei der Qualifizierung unterstützt, geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen, die Gebühren für die Betreuung bei Tagesmüttern und in der Kindertagesstätte aufeinander abzustimmen und eine entsprechende Förderung und Unterstützung dieser Betreuungsform vorzunehmen, die Zahlen der U3-Kinder durch die Verwaltung ermitteln zu lassen, deren Eltern berechtigt sind, einen U3-Kindergartenplatz zu beanspruchen und die Eltern der U3-Kinder, die eine Berechtigung für einen U3-Platz besitzen, anzuschreiben, ob sie aufgrund der abgestimmten Gebühren bereit sind oder in Erwägung ziehen, ihr Kind in eine Tagesmutter-Gruppe oder in den gemeindlichen Kindergarten schicken möchten.