Interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Usingen wegen Windräder

Standort für Windkraftanlagen

Der stellvertretende UB-Fraktionsvorsitzende Rolf Tausch hat für die Grävenwiesbacher Gemeindevertretung am 20.3.2012 folgenden Antrag gestellt:

Begründung:

Inzwischen liegt ein Gutachten des Landes Hessen zu möglichen Standorten für Windkraftanlagen vor. In Usingen haben sich mittlerweile der Bürgermeister und einige Fraktionen mit den vorgelegten Ergebnissen und den vorliegenden Karten beschäftigt.

Nach Pressemitteilungen ist ein Gebiet, auf dem Windkraftanlagen entstehen könnten, zwischen Michelbach und Grävenwiesbach im Gespräch. Notwendige Abstände zu bebauten Gebieten seien ebenso berücksichtigt wie die dortigen Windgeschwindigkeiten, die laut ministerialem Gutachten an dieser Stelle ausreichend seien.

Machbar seien dort auf den Gemarkungen von Usingen und Grävenwiesbach jeweils fünf Anlagen. „Ob jeder für sich dort Anlagen bauen werde oder dies eine neue Möglichkeit der Interkommunalen Zusammenarbeit gebe, sei noch nicht geklärt. Das müssen zuerst einmal die Grävenwiesbacher Politiker entscheiden“, fordert der Usinger Bürgermeister.

Für die Erstellung von Windkraftanlagen fordern wir ein geordnetes Verfahren.

Aus der Presse ist zu entnehmen, dass mehrere Investoren in Usingen schon angeklopft haben, mit dreien davon sei bereits gesprochen worden. Es stellen sich einige Fragen, von denen drei genannt sind, die es zu beantworten gilt: Was passiert, wenn eine Firma insolvent wird? Wer ist für den Abbau von Anlagen verantwortlich und wer trägt deren Kosten? Und müssen Bürgschaften vorgelegt werden?

In Grävenwiesbach sind die Gemeindevertreter bisher nicht offiziell über diese Entwicklung informiert worden. Auch halten wir es für dringend geboten, die Bevölkerung in die Planung einzubinden, um die notwendige Aufklärung zu betreiben.

In der Gemeindevertretersitzung am 4.10.2011 wurde bereits beschlossen, mit den Nachbargemeinden Kontakt aufzunehmen, um eine gemeinsame einheitliche Linie abzustimmen. Weiter wurde in dieser Sitzung beschlossen zu prüfen, welche gemeindlichen Flächen für erneuerbare Energieerzeugung (Wind, Sonne, Biomasse etc.) in Frage kommen. Und: Die Ergebnisse (Zwischenberichte) sind den Ausschüssen bis zum Ende des Jahres 2011 vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, auf der Grundlage des Gutachtens des Landes Hessen und der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 4.10.2011 Kontakt mit der Stadt Usingen aufzunehmen.

Die interkommunale Zusammenarbeit sollte, wie von dem Usinger Bürgermeister gewünscht, vorangetrieben werden. Anhand der vorgelegten Ergebnisse und der vorliegenden Karten sind die Gespräche mit der Stadt Usingen zu führen, um ein geordnetes Verfahren einleiten zu können. Offene Fragen sollten in der interkommunalen Zusammenarbeit mit den möglichen Investoren angesprochen und geklärt werden.

Die Bevölkerung ist in die Planung einzubinden und zu informieren, um die notwendige Aufklärung zu betreiben.

Weiter wird der Gemeindevorstand nochmals beauftragt, zu prüfen, welche gemeindlichen Flächen für erneuerbare Energien geeignet sind. Da bisher keine Zwischenberichte unterbreitet wurden, sind dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Bau-, Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss sowie dem Umwelt-, Landwirtschafts- und Planungsausschuss baldmöglichst –spätestens zum 31.3.2012- Zwischenberichte vorzulegen.

Die UB-Fraktion bittet darum, den Antrag vor der Sitzung der Gemeindevertretung am 20. März an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen und dort zu behandeln.

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