UB-Antrag zur Information der Bevölkerung

Beteiligung und Information der Gemeindevertretung und der Bevölkerung zum Stand der Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Grävenwiesbach

Der stellvertretende UB-Fraktionsvorsitzende Rolf Tausch hat für die Gemeindevertretersitzung am 05.02.2013 den Antrag gestellt, dass die Gemeindevertretung und die Bevölkerung zum Stand der Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Grävenwiesbach beteiligt und informiert werden.

Es liegen Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 04.09.2012 und 11.12.2012 zur Errichtung von Windkraftanlagen vor, wonach sie sich grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Grävenwiesbach ausspricht. Die Gemeindevertretung hat sich trotz unzureichender Information durch den Gemeindevorstand mit Mehrheit für die Aufnahme eines Interessenbekundungsverfahrens ausgesprochen. Im Bereich „Markwald“ (Anlagen zusammen mit Usingen), im Bereich „Siegfriedseiche“ (Gemarkungsgrenze Waldsolms) und die Fläche „Am Schneiderskopf“ vom „Gierauer Berg“ bis „Hohe Schneid“ links der Bundesstraße 456 in Fahrtrichtung Usingen wurden als mögliche Standorte beschlossen.

Für den Bereich „Siegfriedseiche“ und den Bereich „Markwald“ wurde das Interessenbekundungsverfahren am 21.12.2012 eingeleitet. Für die beschlossene Fläche „Am Schneiderskopf“ ist das Interessenbekundungsverfahren nicht eingeleitet worden.

Das Projekt „Markwald“ soll grundsätzlich gemeinsam mit der Stadt Usingen durchgeführt werden.

Die von Bürgermeister Seel eingerichtete Arbeitsgruppe „Windenergieanlagen“, die zusammen mit der Stadt Usingen nach einer sogenannten „Zeitplanung für die Errichtung von Windkraftanlagen in Usingen und Grävenwiesbach“ weitreichende Entscheidungen vorbereiten soll, ist allerdings kein Ausschuss der Gemeindevertretung nach § 62 HGO und auch keine Kommission des Gemeindevorstands nach § 72 Absatz 1 HGO.

Es wäre daher zu klären, ob dieser Arbeitskreis ein Organ des Gemeindevorstands, der Gemeindevertretung oder keins von beiden ist.

Vom Gemeindevorstand, vertreten durch Bürgermeister Seel, sind die Gemeindevertretung, die Ausschüsse sowie die Ortsbeiräte Grävenwiesbach und Hundstadt bisher nur notdürftig oder nicht über das weitere Vorgehen informiert worden.

Daher halten es die Unabhängigen Bürger für dringend geboten, die Bevölkerung in die Planung einzubinden und eine notwendige Aufklärung zu betreiben, wie es zum Beispiel in Neu-Anspach mit einer Bürgerinformation bereits am 11. Dezember 2012 mit rund 70 Zuhörern geschehen ist, wobei die Verwaltung, Mitarbeiter von Planungsunternehmen und Betreibern sowie Vertreter von Stromanbietern informierten. In Michelbach beriet der dortige Ortsbeirat am 3. Dezember 2012 und hofft auf eine Bürgerversammlung und weitere Informationen.

In dem Arbeitskreis „Windkraft“, der offensichtlich keine Entscheidungsbefugnis hat, wurde am 19.12.2012 das Interessenbekundungsverfahrens für den Bereich „Markwald“ vorgestellt und es soll am 21.01.2013 die Vorbereitung der Auswahl des Investors/Betreibers vorgestellt werden.

Wer die Verhandlungen/Bietergespräche am 23.01.2013 und 24.01.2013 vornimmt, ist nicht definiert.

Am 29.01.2013 soll dann der Gemeindevorstand die Auswahl des Investors/Betreibers vornehmen, die Gemeindevertretung und die Ausschüsse sollen am 05.02./06.02.2013 tagen.

Die Bevölkerung soll vor Abschluss des Pachtvertrags (vorgesehen ist für Grävenwiesbach die Sitzung des Gemeindevorstands am 26.02.2013) weder informiert noch eingebunden werden und erst nach Vertragsabschluss sollen Informationsveranstaltungen  und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

Die Unabhängigen Bürger (UB) stehen nach wie vor für Offenheit und Transparenzund stellen den Antrag für die Gemeindevertretung:

Bisher wurden keine der nach der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebenen und von Bürgermeister Seel zugesagten Zwischenberichte der Gemeindevertretung vorgelegt, in der über die Vorbereitungen und Planungen zum Thema Windkraft hätte berichtet werden können.

Daher sind dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Bau-, Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss sowie dem Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss baldmöglichst Unterlagen zum Sachstand der Windkraftplanungen vorzulegen, damit diese informiert und in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.

Es wäre auch zu klären, ob die vom Bürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe „Windkraft“ ein Organ des Gemeindevorstands, der Gemeindevertretung oder keins von beiden ist.

Zu klären ist ebenfalls, warum für den Bereich „Siegfriedseiche“ und den Bereich „Markwald“ das Interessenbekundungsverfahren am 21.12.2012 eingeleitet wurde und für die beschlossene Fläche „Am Schneiderskopf“ das Interessenbekundungsverfahren nicht eingeleitet worden ist.

Zumindest sind von den Ortsbeiräten die Ortsbeiräte Grävenwiesbach und Hundstadt zu beteiligen und zu informieren.

Die Bevölkerung ist in die Planung einzubinden und zu informieren, um die notwendige Aufklärung zu betreiben. Daher sollen Informationsveranstaltungen vor Abschluss der Verträge mit etwaigen Windradbetreibern abgehalten werden.

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