UB-Antrag zur Beteiligung und Information

Windkraft: Bürgerinformation und Beteiligung der Gemeindevertretung und Ausschüsse

Der stellvertretende UB-Fraktionsvorsitzende Rolf Tausch hat für die Grävenwiesbacher Gemeindevertretung am 5.2.2013 folgenden Antrag gestellt:

Beteiligung und Information der Gemeindevertretung und der Bevölkerung zum Stand der Errichtung von Windkraftanlagen in der Gemarkung Grävenwiesbach

Begründung:

Inzwischen liegen Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 04.09.2012 und 11.12.2012 zur Errichtung von Windkraftanlagen vor. Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich für die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gemarkungsgebiet der Gemeinde Grävenwiesbach aus und hat sich trotz unzureichender Information durch den Gemeindevorstand mit Mehrheit für die Aufnahme eines Interessenbekundungsverfahrens ausgesprochen. Es wurden Flächen im Bereich „Markwald“ (Anlagen zusammen mit Usingen), im Bereich „Siegfriedseiche“ (Gemarkungsgrenze Waldsolms) und die Fläche „Am Schneiderskopf“ vom „Gierauer Berg“ bis „Hohe Schneid“ links der Bundesstraße 456 in Fahrtrichtung Usingen als Standorte beschlossen.

Für den Bereich „Siegfriedseiche“ und den Bereich „Markwald“ wurde das Interessenbekundungsverfahren am 21.12.2012 eingeleitet. Für die beschlossene Fläche „Am Schneiderskopf“ ist das Interessenbekundungsverfahren nicht eingeleitet worden.

Das Projekt „Markwald“ soll grundsätzlich gemeinsam mit der Stadt Usingen durchgeführt werden.

Wie Bürgermeister Seel in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden schreibt, schlägt er für die Fraktionen vor, dass jede Fraktion eine Vertreterin/einen Vertreter in eine gemeinsame Arbeitsgruppe „Windenergieanlagen“ mit Usingen entsenden soll.

Die „Arbeitsgruppe“, die nach einer sogenannten „Zeitplanung für die Errichtung von Windkraftanlagen in Usingen und Grävenwiesbach“ weitreichende Entscheidungen vorbereiten  soll, ist allerdings kein Ausschuss der Gemeindevertretung nach § 62 HGO.

Nach § 72 Absatz 1 HGO kann  der Gemeindevorstand zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Eine „Arbeitsgruppe“ oder Kommission „Windenergieanlagen“ ist vom Gemeindevorstand erstaunlicherweise nicht gebildet worden.

Es wäre daher zu klären, ob dieser Arbeitskreis ein Organ des Gemeindevorstands, der Gemeindevertretung oder keins von beiden ist.

Vom Gemeindevorstand, vertreten durch Bürgermeister Seel, sind die Gemeindevertretung, die Ausschüsse sowie die Ortsbeiräte Grävenwiesbach und Hundstadt bisher nur notdürftig über das weitere Vorgehen informiert worden.

Auch wird es für dringend geboten gehalten, die Bevölkerung in die Planung einzubinden und eine notwendige Aufklärung zu betreiben.

Zum Beispiel wurde in Neu-Anspach bereits eine erste Bürgerinformation am 11. Dezember 2012 mit rund 70 Zuhörern durchgeführt, wobei die Verwaltung, Mitarbeiter von Planungsunternehmen und Betreibern sowie Vertreter von Stromanbietern informierten.

In Michelbach beriet der dortige Ortsbeirat am 3. Dezember 2012 und hofft auf eine Bürgerversammlung und weitere Informationen.

In der „Zeitplanung für die Errichtung von Windkraftanlagen in Usingen und Grävenwiesbach, Stand: 19.12.2012“ wurden dem Arbeitskreis „Windkraft“ die Vorbereitung eines Interessenbekundungsverfahrens am 19.12.2012 vorgestellt. In einer weiteren Sitzung  des Arbeitskreises „Windkraft“ am 21.01.2013 soll die Vorbereitung der Auswahl des Investors/Betreibers durch die Verwaltung(en) vorgestellt werden.

Die Verhandlungen/Bietergespräche sollen nach der Zeitplanung am 23.01.2013 und 24.01.2013 vorgenommen werden, von wem ist nicht definiert.

Ansonsten werden die Entscheidungen, Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens, Vorbereitung der Auswahl des Betreibers/Investors durch die Verwaltung(en) getroffen, bevor für Grävenwiesbach entsprechend der Zeitplanung vorgesehen ist, dass der Gemeindevorstand am 29.01.2013 die Auswahl des Investors/Betreibers vornimmt, die Gemeindevertretung und Ausschüsse in ihren Sitzungen am 05.02./06.02.2013.

Vom 05.02.2013 bis 20.2.2013 sind Pachtverhandlungen mit dem Investor geplant, die von der/den Verwaltung(en) durchgeführt und deren Ergebnis dem Arbeitskreis „Windkraft“ präsentiert werden.

Nach der vorliegenden Zeitplanung ist nicht vorgesehen, den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss, den Bau-, Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss sowie den Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss zu informieren und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Die Bevölkerung soll vor Abschluss des Pachtvertrags (vorgesehen ist für Grävenwiesbach die Sitzung des Gemeindevorstands am 26.02.2013) weder informiert noch eingebunden werden.

Informationsveranstaltungen sollen durch die Kommunalverwaltungen, Investor, Fachbüro im März 2013 durchgeführt werden. Die Planungen und Bürgerbeteiligungsmodelle sollen von Investor, Kommunalverwaltungen, kommunale Gremien im März/April 2013 vorgestellt werden; eine Entscheidung über eine Beteiligung von Bürgern/Gemeinde am Windpark im April/Mai 2013.

Nach der Durchführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens (nach Vorlage der Gutachten im Herbst 2013) durch den Investor und der im Juni 2014 erwarteten Erteilung der Baugenehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt soll der Windpark zwischen Juni bis Dezember 2014 gebaut und bis 31.12.2014 in Betrieb genommen werden.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Bisher wurde keiner der nach § 28 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) vorgeschriebenen und von Bürgermeister Seel zugesagten Zwischenberichte der Gemeindevertretung vorgelegt, in der über die Vorbereitungen und Planungen zum Thema Windkraft hätte berichtet werden können.

Daher sind dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Bau-, Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss sowie dem Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss baldmöglichst Unterlagen zum Sachstand der Windkraftplanungen vorzulegen, damit diese informiert und in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden.

Es wäre auch zu klären, ob die vom Bürgermeister eingerichtete Arbeitsgruppe „Windkraft“ ein Organ des Gemeindevorstands, der Gemeindevertretung oder keins von beiden ist.

Zu klären ist ebenfalls, warum für den Bereich „Siegfriedseiche“ und den Bereich „Markwald“ das Interessenbekundungsverfahren am 21.12.2012 eingeleitet wurde und für die beschlossene Fläche „Am Schneiderskopf“ das Interessenbekundungsverfahren nicht eingeleitet worden ist.

Zumindest sind von den Ortsbeiräten die Ortsbeiräte Grävenwiesbach und Hundstadt zu beteiligen und zu informieren.

Die Bevölkerung ist in die Planung einzubinden und zu informieren, um die notwendige Aufklärung zu betreiben. Daher sollen Informationsveranstaltungen vor Abschluss der Verträge mit etwaigen Windradbetreibern abgehalten werden. Die UB-Fraktion bittet darum, nach § 12 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse den Antrag vor der Sitzung der Gemeindevertretung an den Haupt- und Finanzausschuss, den Bau-, Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss sowie den Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss zu verweisen und dort zu behandeln

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