Schwerwiegende Beanstandungen zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises für die Jahre 2007 und 2008

Prüfungsbericht zeigt gravierende Mängel auf

Der vorgelegte Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Hochtaunuskreises für die Jahre 2007 und 2008 ist voll von schwerwiegenden Beanstandungen des Rechnungsprüfers, stellt Rolf Tausch, Vorsitzender der UB-Fraktion, fest. Nicht nur, dass entgegen den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) der Doppelhaushalt 2007 und 2008 „erheblich verspätet“ der Kommunalaufsicht vorgelegt wurde, wie der Rechnungsprüfer in dem Bericht festhält, nein es sind auch die seit Jahren wiederkehrenden Prüfungsbeanstandungen über nicht eingehaltene Vorschriften.

So beanstandet der Rechnungsprüfer, dass für die Jahre 2007 und 2008 „das bei einem defizitären Haushalt zwingend vorgeschriebene Haushaltssicherungskonzept jedoch nicht vorgelegt wurde“. Der Prüfer merkt dazu an: „Den Forderungen der Kommunalaufsicht wurde nachgekommen, allerdings nicht bis zum gesetzten Termin“.

Bei der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften wurde auch die Buchungspraxis der in den Jahren 2007 und 2008 gebuchten Kredite von 2.737.000,00 Euro beanstandet. Ebenfalls mehrere Beanstandungen des Rechnungsprüfers gab es bei der Übertragung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln in das folgende Jahr. In diesen über 20 Fällen wurde das in der Gemeindehaushaltsverordnung vorgeschriebene Kassenwirksamkeitsprinzip missachtet. Weiter ist im Prüfungsbericht auf Seite 79 festgehalten, dass die Bestimmungen der Gemeindekassenverordnung bei den Buchungen der Rücklagen zum Jahresabschluss 2008 nicht eingehalten wurden. Der Prüfer schreibt, es hätten bei einer richtigen Buchung „…. sich hier zum Jahresende keine unnötigen und nicht in die Doppik übertragbaren Kassenreste ergeben!“ Auch wird in dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen 2007 und 2008 darauf hingewiesen, dass die außerplanmäßige Zuführung von 943.194,37 Euro an die allgemeine Rücklage „…. also nicht aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet“ wurde.

Weiter beanstandet der Prüfer, dass genehmigungspflichtige Mehrausgaben von 45.795,02 Euro dem Gemeindevorstand nicht zur Genehmigung vorgelegt wurden und dass 105.868,80 Euro „…. den fehlenden bzw. nicht ausreichenden Planveranschlagungen des Verwaltungshaushalts unberechtigt zugerechnet wurde.“

Wie bereits in früheren Prüfungsberichten mehrmals von den Prüfern „…. aufgezeigt wurde, fehlen auch im Berichtszeitraum eine Vermögensübersicht und ein Erläuterungsbericht“. Weiter: „Die nach …. der Gemeindehaushaltsverordnung geforderte Vermögensübersicht als Anlage zur Jahresrechnung wurde von der Gemeinde erneut nicht erstellt“.

Besonders gravierend sind die Bemerkungen des Prüfers zum Nachweis der Rücklagenbestände: „An dieser Stelle muss zum wiederholten Male beanstandet werden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis der Rücklagenbestände und Rücklagenanlagen im Verwahr-/Vorschussbuch der Gemeinde auch im Berichtszeitraum nicht erbracht wird. Der außerhaushaltsmäßige Bereich weist im Berichtszeitraum entsprechende Rücklagen-Bestandskonten aus. Diese wurden jedoch nicht benutzt und zeigen per Saldo jeweils Null-Bestände“. Das Rechnungsprüfungsamt „…. verzichtet hier auf eine erneute Benennung der gesetzlichen Vorgaben ….“ und verweist auf die entsprechenden Stellen der Prüfungsberichte der Jahre 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007.

Hier handelt es sich nicht um einen Kleinbetrag: Der Bestand der allgemeinen Rücklage von 1.138.092,49 Euro war Ende 2008 auf einem Geldmarktkonto bei einer Bank angelegt.

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.