Politiker fordern klare Absprache
Grävenwiesbach Windräder nur, wenn die Vor- und Nachteile geklärt sind
Richtig zufrieden sind die Unabhängigen Bürger (UB) mit der Antwort des Gemeindevorstands auf ihre Anfrage zu den Windräderinnahmen nicht. In der Gemeindevertretersitzung am Dienstag, 4. November, stellen sie deshalb einen Antrag zu den Pachteinnahmen für die Windräder im Gemeindewald.
Sie bemängeln, dass die Argumente von der Firma Windwärts unverändert in die Antworten zur garantierten Mindestpachtsumme vom Gemeindevorstand übernommen wurden. Wie die UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt verdeutlicht, habe es eine eigne Stellungnahme nicht gegeben.
„Da der Gemeindevorstand keine eigene Stellungnahme zu der UB-Windkraftanfrage abgegeben hat, stellen wir den Antrag, die Gemeindevertretung möge über eine angemessene finanzielle Anpassung beraten und ein deutliches Signal für die kommenden Verhandlungen setzen“, erklärte Klimt.
Der Grund ist folgender: Die Gemeindevertretung sei bei ihrem damaligen Beschluss zum sogenannten Gestattungsvertrag von der damaligen gesetzlichen Regelung im Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) von 47000 Euro je Anlage ausgegangen.
In der von Windwärts übernommenen Antwort des Gemeindevorstands werde aber auf die Ausnahmeregelung im Gestattungsvertrag verwiesen. Danach müssen die Vertragspartner über eine angemessene Anpassung der Mindestentgelte verhandeln, wenn sich die Ertragslage durch eine Veränderung des EEG oder durch den Wechsel zur Direktvermarktung verändere.
„Dieser Umstand ist mit dem neuen EEG aus dem Jahre 2017 eingetreten. Es muss also neu verhandelt werden“, sagte Klimt. „Während es für die Firma Windwärts klar sein dürfte, was eine angemessene Anpassung nach ihrer jeweiligen Ertragslage sein wird, spielen für die Gemeinde aber auch andere Gesichtspunkte eine Rolle. So die Fragen, ab welchem Mindestnutzungsentgelt die Belastung der Einwohner und besonders der Anwohner, die Rodung des Waldes in einem zusammenhängenden Waldgebiet und die Anlegung von Straßen nicht mehr vertretbar ist“. bu