Die Unabhängigen Bürger (UB) lehnen Nachtragshaushalt 2019 ab
Der Haushalt der Gemeinde Grävenwiesbach für die Jahre 2019 und 2020 wurde am 12.02.2019 beschlossen und am 08.07.2019 genehmigt. Aber bereits 4 Monate nach Eingang der Haushaltsgenehmigung ist es notwendig, dass die Gemeinde Grävenwiesbach einen Nachtragshaushaltsplan aufstellt. Darunter versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits beschlossenen und genehmigten Haushalts, berichtet die Vorsitzende der UB-Fraktion in der Grävenwiesbacher Gemeindevertretung.
Schon in der Erklärung zu dem Zahlenwerk erläutert Bürgermeister Seel für den Gemeindevorstand, dass der Nachtragshaushalt Finanzierungslücken aufweist! Es ist also nicht gelungen, einen den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Nachtragshaushalt vorzulegen.
Bei den Einnahmen des Nachtragshaushalts 2019 ergibt sich folgendes Problem: Die Gemeinde wird im Jahr 2019 von ihren Tricksereien bei der Gewerbesteuer im Jahr 2018 eingeholt und muss nun entsprechende Rückzahlungen in Höhe von etwa 1 Mio. Euro leisten. Das war aber vorherzusehen und was noch schlimmer ist, es wäre vermeidbar gewesen! Darauf haben die Unabhängigen Bürger (UB) des Öfteren hingewiesen. Verschärft wird die Einnahmesituation durch die zu erwartenden geringeren Steuereinnahmen aufgrund des befürchteten Konjunktureinbruches. Lapidar weist der Gemeindevorstand darauf hin, dass es die Möglichkeit gibt, Maßnahmen zu streichen oder die Steuern zu erhöhen.
Bei den Ausgaben sieht es im Jahr 2019 etwas besser aus. Grund hierfür ist nicht sparsames Wirtschaften, man hat die meisten Projekte einfach in das Haushaltsjahr 2020 verschoben. Dies löst aber nicht die strukturellen Finanzprobleme der Gemeinde, bestätigt der stellvertretende UB-Fraktionsvorsitzende Laurenz Fangmann. In 2020 kommt der geplante Umbau des Bürgerhauses Grävenwiesbach zum Tragen. Hier hat man sich darauf verständigt, dass man zunächst nur einen behindertengerechten Zugang herstellt und die Toilettenanlagen saniert. In Summe entstehen im Haushaltsjahr 2020 Mehraufwendungen in Höhe von 260.000 Euro.
Das ganze Desaster der Gemeindefinanzen wird einem aber erst beim Blick in den Finanzhaushalt aufgezeigt. Hierzu schreibt der Gemeindevorstand: „Allerdings ist es in beiden Planjahren nicht möglich, die Tilgungsleistung aus dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit zu erwirtschaften.“ Übersetzt heißt das nicht weniger, als dass wir fremde Hilfe brauchen um unsere Schulden begleichen zu können. Etwa durch Zuschüsse vom Land, Bund etc. oder durch Verkauf unseres Tafelsilbers (z.B. Bauplätze). Dem Bürgermeister als Vorsitzenden des Gemeindevorstands ist die finanzielle Situation also genauestens bekannt. Handeln oder Maßnahmen ergreifen, die dem entgegensteuern, tut er nicht. Ganz im Gegenteil, man plant die Verbindlichkeiten der Gemeinde von 8,4 Mio. Euro (2018) bis zum Jahr 2022 auf 10,1 Mio. Euro auszuweiten. Ohne eine politische Bewertung abgeben zu wollen und rein finanziell betrachtet, hätte selbst die abgespeckte Variante des Bürgerhausumbaus keinen Einzug in den Nachtragshaushalt 2019 oder in den Haushalt 2020 finden dürfen, wenn man es mit den Haushaltsvorschriften ernst nimmt und diese beachtet. Da man es auch mit diesem Nachtrag nicht einmal in Erwägung zieht, Sparmaßnahmen oder Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen, lehnen die Unabhängigen Bürger (UB)den Nachtragshaushalt für 2019 ab.