Nachtragshaushalt wurde von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt

Gesamtbetrag der Kredite ist nicht erkennbar

Die Unabhängigen Bürger UB verteilen an alle Haushalte in Grävenwiesbach an diesem Wochenende einen Bürgerbrief zum von Landrat Ulrich Krebs (CDU) nicht genehmigten Nachtragshaushalt 2019/2020.

„Unter einem Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushalts“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Grävenwiesbacher UB-Fraktion, Laurenz Fangmann. Ein Nachtrag ist erforderlich, wenn sich deutliche Abweichungen zum ursprünglichen Haushaltsplan abzeichnen. In der Gemeinde war dieser Nachtragshaushalt notwendig, weil die Gewerbesteuereinnahmen zu hoch ausgewiesen waren und in dieser Höhe nicht eintrafen.

Am 5. November 2019 brachte der Gemeindevorstand nun den Nachtragshaushalt für die Jahre 2019/2020 in die Gemeindevertretersitzung ein. In ihrer Haushaltsrede erläuterte die Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger UB, Karin Klimt, dass dieser Nachtragshaushalt nicht ausgeglichen ist und somit nicht genehmigungsfähig sei. Trotz der von Karin Klimt vorgetragenen Bedenken wurde dieser Nachtragshaushalt mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen von CDU und FWG beschlossen. Verwunderlich hierbei ist eigentlich, dass sich die selbsternannten Rechtsexperten von CDU und FWG, die in aller Regel jeden Redebeitrag der Opposition mit scheinbar endlosen Diskussionen über Paragrafen, Verwaltungsvorschriften und Formalitäten zerreden, sich diesmal in Schweigen hüllten.

Am 28. Juli 2020 erhielt die Gemeinde Grävenwiesbach nun die Antwort der Kommunalaufsicht auf den Nachtragshaushalt. Hieraus einige Auszüge: „Im Laufe des Prüfungsverfahrens wurden mehrere formale Mängel festgestellt. So ist z.B. nicht erkennbar, wie hoch der Gesamtbetrag der Kredite sein soll. Darüber hinaus wurde entgegen der Vorgabe nicht das für die Gemeinden verbindliche Musterformular für Nachtragssatzungen verwandt“.

Man hat es also noch nicht einmal geschafft, das richtige Formular auszufüllen! Aber diese Vorgaben der Kommunalaufsicht zeigen das ganze Dilemma der Gemeinde Grävenwiesbach. Man hat die gemeindlichen Finanzen nicht im Griff und schenkt diesen zu wenig Beachtung, ergänzt der stellvertretende UB-Fraktionsvorsitzende Laurenz Fangmann. Ein weiteres Zitat aus der Verfügung von Landrat Krebs als Leiter der Kommunalaufsicht bestätigt das: „ Ungeachtet der Versagung macht es die im Nachtragshaushalt dargestellte Entwicklung, insbesondere im Finanzhaushalt, erforderlich, dass sich die Gemeinde Grävenwiesbach verstärkt darum bemüht ihre Liquidität dauerhaft zu erhöhen um den gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden“. Das bedeutet, die Gemeinde wird aufgefordert, sparsamer zu wirtschaften -eine Forderung die die Unabhängigen Bürger UB schon seit Jahren vertreten!

Bis spätestens 1. Dezember 2020 wird die Gemeinde den Haushalt für das Jahr 2021 vorlegen müssen. Nach dieser deftigen Ohrfeige der Kommunalaufsicht dürfte es spannend werden, ob der Gemeindevorstand unter Leitung von Bürgermeister Seel einen Haushalt vorlegen wird, der nicht nur den formalen Anforderungen gerecht wird, sondern auch den Richtungswechsel hin zu einem sparsamen Wirtschaften aufzeigt.

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