Taunus-Zeitung 22. September 2020: UB: Warnungen in den Wind geschlagen

Grävenwiesbach Nachtragshaushalt abgelehnt

Die Unabhängigen Bürger verteilten nun an alle Haushalte in Grävenwiesbach einen Bürgerbrief zum Nachtragshaushalt 2019/2020, der von Landrat Ulrich Krebs (CDU) nicht genehmigt worden ist.

,,Unter einem Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushalts“, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Grävenwiesbacher UB-Fraktion, Laurenz Fangmann. Ein Nachtrag sei erforderlich, wenn sich deutliche Abweichungen zum ursprünglichen Haushaltsplan abzeichneten. In der Gemeinde sei dieser Nachtragshaushalt notwendig geworden, weil die Gewerbesteuereinnahmen zu hoch ausgewiesen gewesen und in dieser Höhe nicht eingetroffen seien.

Am 5. November 2019 habe der Gemeindevorstand den Nachtragshaushalt für die Jahre 2019/2020 in die Gemeindevertretersitzung eingebracht. In ihrer Haushaltsrede erläuterte die Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger (UB), Karin Klimt, dass dieser Nachtragshaushalt nicht ausgeglichen und somit nicht genehmigungsfähig sei.

Formale Mängel

„Trotz der von Karin Klimt vorgetragenen Bedenken wurde dieser Nachtragshaushalt mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen von CDU und FWG beschlossen. Verwunderlich hierbei ist eigentlich, dass sich die selbst ernannten Rechtsexperten von CDU und FWG, die in aller Regel jeden Redebeitrag der Opposition mit scheinbar endlosen Diskussionen über Paragrafen, Verwaltungsvorschriften und Formalitäten zerreden, sich diesmal in Schweigen hüllten“, so Fangmann.

Am 28. Juli 2020 erhielt die Gemeinde die Antwort der Kommunalaufsicht auf den Nachtragshaushalt. So heißt es: ,,lm Laufe des Prüfungsverfahrens wurden mehrere formale Mängel festgestellt. So ist nicht erkennbar, wie hoch der Gesamtbetrag der Kredite sein soll. Darüber hinaus wurde entgegen der Vorgabe nicht das für die Gemeinden verbindliche Musterformular für Nachtragssatzungen verwandt.

Dilemma der Gemeinde

Man habe es also noch nicht einmal geschafft, das richtige Formular auszufüllen. Aber diese Vorgaben der Kommunalaufsicht zeigten das ganze Dilemma der Gemeinde. Man habe die gemeindlichen Finanzen nicht im Griff und schenke diesen zu wenig Beachtung, ergänzte Laurenz Fangmann. Ein weiteres Zitat aus der Verfügung von Landrat Krebs als Leiter der Kommunalaufsicht bestätige das: ,,Ungeachtet der Versagung macht es die im Nachtragshaushalt dargestellte Entwicklung, insbesondere im Finanzhaushalt, erforderlich, dass sich die Gemeinde Grävenwiesbach verstärkt darum bemüht, ihre Liquidität dauerhaft zu erhöhen, um den gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden“.

Das bedeute, die Gemeinde müsse sparsamer wirtschaften. ,,Eine Forderung, die die UB schon seit Jahren vertreten.“

Bis 1. Dezember 2020 werde die Gemeinde den Haushalt für das Jahr 2021 vorlegen müssen. Nach dieser deftigen Ohrfeige der Kommunalaufsicht dürfe es spannend werden, ob der Gemeindevorstand unter Leitung von Bürgermeister Roland Seel einen Haushalt vorlege, der nicht nur den formalen Anforderungen gerecht werde, sondern auch den Richtungswechsel hin zu einem sparsamen Wirtschaften aufzeige. bur

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