Usinger Anzeiger 22. September 2020: „Ohrfeige der Kommunalaufsicht“

UB Grävenwiesbach zur Ablehnung des Nachtragshaushaltsplans

Grävenwiesbach (red).

Als „Ohrfeige der Kommunalaufsicht“ haben die Unabhängigen Bürger die Ablehnung des Nachtragshaushalts der Gemeinde Grävenwiesbach durch die Kommunalaufsicht gewertet. „Unter einem Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushalts“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Grävenwiesbacher UB-Fraktion, Laurenz Fangmann. „Ein Nachtrag ist erforderlich, wenn sich deutliche Abweichungen zum ursprünglichen Haushaltsplan abzeichnen. In der Gemeinde war dieser Nachtragshaushalt notwendig, weil die Gewerbesteuereinnahmen zu hoch ausgewiesen waren und in dieser Höhe nicht eintrafen.

Früh Bedenken

Am 5. November 2019 habe der Gemeindevorstand den Nachtragshaushalt für die Jahre 2019/2020 in die Gemeindevertretersitzung eingebracht; in ihrer Haushaltsrede habe die Fraktionsvorsitzende der Unabhängigen Bürger UB, Karin Klimt, erläutert, dass dieser Nachtragshaushalt nicht ausgeglichen und somit nicht genehmigungsfähig sei. Trotz der von Karin Klimt vorgetragenen Bedenken sei dieser Nachtragshaushalt mit den Stimmen der Mehrheitsfraktionen von CDU und FWG beschlossen worden. ,,Verwunderlich hierbei ist eigentlich, dass sich die selbst ernannten Rechtsexperten von CDU und FWG, die in aller Regel jeden Redebeitrag der Opposition mit scheinbar endlosen Diskussionen über Paragrafen, Verwaltungsvorschriften und Formalitäten zerreden, sich diesmal in Schweigen hüllten“, so Karin Klimt gestern.

Am 28.luli 2020 habe die Gemeinde Grävenwiesbach die Antwort der Kommunalaufsicht auf den Nachtragshaushalt erhalten, so die UB-Fraktionschefin, die einige Auszüge aus diesem Schreiben zitiert: ,,Im Laufe des Prüfungsverfahrens wurden mehrere formale Mängel festgestellt. So ist z.B. nicht erkennbar, wie hoch der Gesamtbetrag der Kredite sein soll. Darüber hinaus wurde entgegen der Vorgabe nicht das für die Gemeinden verbindliche Musterformular für Nachtragssatzungen verwandt“. Fangmann erlaubt sich Spott: ,,Man hat es also noch nicht einmal geschafft, das richtige Formular auszufüllen. Aber diese Vorgaben der Kommunalaufsicht zeigen das ganze Dilemma der Gemeinde Grävenwiesbach. Man hat die gemeindlichen Finanzen nicht im Griff und schenkt diesen zu wenig Beachtung.“ Ein weiteres Zitat aus der Verfügung von Landrat Krebs als Leiter der Kommunalaufsicht bestätige das: ,,Ungeachtet der Versagung macht es die im Nachtragshaushalt dargestellte Entwicklung, insbesondere im Finanzhaushalt, erforderlich, dass sich die Gemeinde Grävenwiesbach verstärkt darum bemüht, ihre Liquidität dauerhaft zu erhöhen, um den gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden“. Das bedeute, die Gemeinde werde aufgefordert, sparsamer zu wirtschaften; dies sei eine Forderung, die die Unabhängigen Bürger UB schon seit Jahren vertreten. Bis spätestens 1. Dezember 2020 werde die Gemeinde den Haushalt für das Jahr 2021 vorlegen müssen. „Nach dieser deftigen Ohrfeige der Kommunalaufsicht dürfte es spannend werden, ob der Gemeindevorstand unter Leitung von Bürgermeister Seel einen Haushalt vorlegen wird, der nicht nur den formalen Anforderungen gerecht wird, sondern auch den Richtungswechsel hin zu einem sparsamen Wirtschaften aufzeigt“, schreiben die UB.

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