Usinger Anzeiger 3. März 2023: Detaillierte Anfrage zu Wassergebühren

UB stellen Anfrage an Gemeindevorstand

UB in Grävenwiesbach will Auskunft zur Verwendung mutmaßlicher Mehreinnahmen

Grävenwiesbach – Der UB-Fraktionsvorsitzende Stefan Schreier und der stellvertretende UB-Fraktionsvorsitzende Michael Seifarth haben für die nächste Gemeindevertretersitzung eine Anfrage zu der Verwendung der Mehreinnahmen bei den Wassergebühren gestellt.

In diesem Zusammenhang wollen sie wissen, wie genau der Widerbeschaffungswert zur Berechnung der Wassergebühren ermittelt wird und in welcher Höhe bei der kostenrechnenden Einrichtung „Wasserversorgung“ die Überschüsse nach Jahren getrennt von 2013 bis 2022 ermittelt und nachgewiesen wurden.

Die dritte Frage der UB bezieht sich auf die Höhe der Abschreibungen der Wasserversorgung in den Jahren 2013 bis 2022 unterschieden nach Herstellungs- und Wiederbeschaffungskosten.

Punkt vier der Anfrage bezieht sich auf mögliche Mehreinnahmen durch dieses Abschreibungsprinzip sowie daraus resultierende Rückstellungen.

Jetzt wird es erst richtig kompliziert und eigentlich nur für Steuerfachleute noch zu verstehen, denn die UB fragen: „Wie hoch sind die Rückstellungen der Wasserversorgung zum Stand 31.12.2022 auf den bei einer Bank nachgewiesenen Gelder, bei der korrekterweise die Überschüsse aus der Differenz zwischen den WBZ und den HAK nicht in dem jeweiligen allgemeinen Haushalt verblieben und verbraucht worden sind?“

Es folgen in der Anfrage noch weitere detaillierte Fragen zu möglichen Rückstellungen und Berechnungen der Wassergebühren auch vor dem Hintergrund der Erneuerung der Wasserversorgung 2023 und den Folgejahren. Auch wenn diese Fragen dem Laien unverständlich sind – klar ist: Die UB misstraut der Verwaltung in Sachen Wassergebühr zutiefst. khu

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