UB-Fraktion fragt: Wo bleiben die gesetzlich vorgeschriebenen Zwischenberichte?
Warum wird die Gemeindevertretung nicht über den Stand des Haushaltsvollzugs 2012 informiert?
Für die nächste Gemeindevertretersitzung am 6. November 2012 hat der Fraktionsvorsitzende Nils Volkersen für die UB-Fraktion die Anfrage gestellt, wann die Gemeindevertretung die gesetzlichen vorgeschriebenen Zwischenberichte zum Haushaltsvollzug erhält.
§ 28 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) schreibt vor, dass die Gemeindvertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist. Nach den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften ist ein regelmäßiges Berichtswesen für die Steuerung und Kontrolle des Haushaltsvollzugs unverzichtbar. In den Berichten ist auch darzustellen, inwieweit die Produkt-, Leistungs- und sonstigen Ziele erreicht werden.
Der Gemeindevertretung wurden die entsprechenden Zwischenberichte nicht vorgelegt, kritisiert UB-Fraktionsvorsitzender Nils Volkersen. Sie ist daher nicht über den Haushaltsvollzug informiert worden. Vorgeschrieben ist, so der UB-Fraktionsvorsitzende, dass der Gemeindevorstand mindestens zweimal im Haushaltsjahr einen Bericht vorzulegen hat. Die Berichte sind so zeitgerecht vorzulegen, dass die Gemeindevertretung in der Lage ist, Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr zu beschließen.
Zu den fehlenden Zwischenberichten stellt die UB-Fraktion folgende Fragen:
- Wann wird die Gemeindevertretung über den Stand des Haushaltsvollzugs 2012 informiert?
- Welche Gründe liegen vor, dass der Gemeindevertretung die vorgeschriebene Zwischenberichte über den Stand des Haushaltsvollzugs bisher vorenthalten wurden?
- Warum werden die Bestimmungen des § 28 Absatz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) und den dazugehörenden Verwaltungsvorschriften nicht beachtet bzw. nicht befolgt?
- Ist vorgesehen, dass im Haushaltsjahr 2012 wenigstens einer der mindestens zweimal im Haushaltsjahr erforderlichen Berichte vorgelegt wird?