Ist die Mindestpachtsumme bei den Windrädern noch garantiert?

Ist die Mindestpachtsumme bei den Windrädern noch garantiert?

Hat sich die Vertragslage durch das EEG verändert?

Signal für kommende Verhandlungen setzen

Die Unabhängigen Bürger UB sind mit der Antwort des Gemeindevorstands vom 5.9.2017 auf die UB-Anfrage zu den Windräder-Einnahmen wegen der unzureichenden Beantwortung der UB-Fragen nicht zufrieden und haben daher für die nächste Gemeindevertretersitzung am 14.11.2017 einen Antrag zu den Pachteinnahmen für die Windräder im Gemeindewald gestellt. Die Unabhängigen Bürger UB bemängeln, dass die Argumente von Windwärts unverändert in den Antworten zur garantierten Mindestpachtsumme vom Gemeindevorstand übernommen wurden, wie die UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt verdeutlicht.

„Da der Gemeindevorstand keine eigene Stellungnahme zu der UB-Windkraftanfrage vom 24.7.2017 abgegeben hat, stellt die UB-Fraktion für die nächste Gemeindevertretersitzung den Antrag, die Gemeindevertretung möge über eine ‚angemessene Anpassung‘ nach § 9 Abs. 4 des Gestattungsvertrags der Gemeinde Grävenwiesbach mit der Firma Windwärts Energie GmbH beraten und ein deutliches Signal für die kommenden Verhandlungen setzen“, erklärt die Vorsitzende der UB-Fraktion.

Karin Klimt begründet den UB-Antrag damit, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach bei ihrem Beschluss, dem Gestattungsvertrag zwischen der Firma Windwärts Energie GmbH und der Gemeinde zur Aufstellung von drei Windkraftanlagen zuzustimmen, von der damaligen gesetzlichen Regelung im EEG und dem von Windwärts im § 9 Abs. 2 Gestattungsvertrag garantierten Mindestnutzungsentgelt von je WEA von  47.000 Euro ausging.

In der von Windwärts übernommenen Antwort des Gemeindevorstands wird auf die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 4 des Gestattungsvertrages verwiesen. Danach müssen die Vertragspartner über eine ‚angemessene Anpassung der Mindestentgelte‘ verhandeln, wenn sich die Ertragslage durch eine Veränderung des EEG oder durch den Wechsel zur Direktvermarktung verändert. Dieser Umstand ist mit dem neuen EEG aus dem Jahre 2017 eingetreten. Es muss also neu verhandelt werden.

„Während es für die Firma Windwärts GmbH klar sein dürfte, was eine ‚angemessene Anpassung‘  nach ihrer jeweiligen Ertragslage sein wird, spielen für die Gemeinde Grävenwiesbach aber  auch andere Gesichtspunkte eine Rolle. So die Fragen, ab welchem Mindestnutzungsentgelt die Belastung der Einwohner und besonders der Anwohner (z.B. durch Lärm, Schlagschatten, Schwingungen, Veränderung der Aussicht, Eigentumsminderung etc.) und der Rodung des Waldes in einem zusammenhängenden Waldgebiet, der Anlegung von Straßen etc. nicht mehr vertretbar ist. Diese Fragen sollen rechtzeitig und eindeutig geklärt werden“,  erläutert abschließend die UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt.

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