Usinger Anzeiger 7. November 2017: UB-Antrag zur Windkraft

Windkraft: Neue Anfrage der UB im Parlament

GRÄVENWIESBACH – (red).

Die Unabhängigen Bürger (UB) sind mit der Antwort des Gemeindevorstands vom 5. September auf ihre Anfrage zu den Windräder-Einnahmen wegen der unzureichenden Beantwortung der UB-Fragen nicht zufrieden (der UA berichtete) und haben daher für die nächste Gemeindevertretersitzung am 14. November einen Antrag zu den Pachteinnahmen für die Windräder im Gemeindewald gestellt.

Sie bemängeln, dass die Argumente von der Firma Windwärts unverändert in den Antworten zur garantierten Mindestpachtsumme vom Gemeindevorstand übernommen worden seien, wie die UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt gegenüber dem UA betonte: „Da der Gemeindevorstand keine eigene Stellungnahme zu der UB-Windkraftanfrage vom 24. Juli abgegeben hat, stellt die UB-Fraktion für die nächste Gemeindevertretersitzung den Antrag, die Gemeindevertretung möge über eine ‚angemessene Anpassung‘ nach Paragraf 9 Abs. 4 des Gestattungsvertrags der Gemeinde Grävenwiesbach mit der Firma Windwärts Energie GmbH beraten und ein deutliches Signal für die kommenden Verhandlungen setzen“, so die Vorsitzende der UB-Fraktion.

Mindestentgelt?

Karin Klimt begründet den UB-Antrag damit, dass die Gemeindevertretung der Gemeinde Grävenwiesbach bei ihrem Beschluss, dem Gestattungsvertrag zwischen der Firma Windwärts Energie GmbH und der Gemeinde zur Aufstellung von drei Windkraftanlagen zuzustimmen, von der damaligen gesetzlichen Regelung im EEG und dem von Windwärts im Paragrafen § 9 Abs. 2 Gestattungsvertrag garantierten Mindestnutzungsentgelt je Windernergieanlage von 47 000 Euro ausging.

In der von Windwärts übernommenen Antwort des Gemeindevorstands wird auf die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 4 des Gestattungsvertrages verwiesen. Danach müssen die Vertragspartner über eine angemessene Anpassung der Mindestentgelte verhandeln, wenn sich die Ertragslage durch eine Veränderung des EEG oder durch den Wechsel zur Direktvermarktung verändert. Dieser Umstand, so die Unabhängigen Bürger, sei mit dem neuen EEG aus dem Jahre 2017 eingetreten. Es müsse also neu verhandelt werden.

„Während es für die Firma Windwärts GmbH klar sein dürfte, was eine ‚angemessene Anpassung‘ nach ihrer jeweiligen Ertragslage sein wird, spielen für die Gemeinde Grävenwiesbach aber auch andere Gesichtspunkte eine Rolle“, so Klimt. So die Fragen, ab welchem Mindestnutzungsentgelt die Belastung der Einwohner und besonders der Anwohner – zum Beispiel durch Lärm, Schlagschatten, Schwingungen, Veränderung der Aussicht, Eigentumsminderung etc.– und der Rodung des Waldes in einem zusammenhängenden Waldgebiet sowie des Anlegens von Straßen nicht mehr vertretbar ist. Diese Fragen sollen rechtzeitig und eindeutig geklärt werden“, erläutert abschließend die UB-Fraktionsvorsitzende Karin Klimt.

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